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Sondervermögen Bundeswehr bleibt von Haushaltssperre ausgenommen
Das Sondervermögen der Bundeswehr bleibt nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums vollständig von den aktuellen Haushaltssperren ausgenommen. Wie das Wehrressort mitteilte, wurde am Donnerstag in Absprache mit dem Bundesfinanzministerium auch eine vorläufig verhängte Sperre für Rüstungsprojekte aufgehoben, die nicht ausschließlich über das Sondervermögen finanziert werden.
Das 100 Milliarden Euro schwere Sondervermögen war wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine geschaffen worden. Es soll die über Jahrzehnte zusammengesparte Bundeswehr wieder fit für die Landes- und Bündnisverteidigung machen. Aus dem Sondertopf werden nun umfangreiche Rüstungskäufe finanziert - vom Tarnkappenjet über neue Fregatten bis zum Schützenpanzer.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche die Aufstockung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) durch 60 Milliarden Euro ungenutzte Kredite zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für unzulässig erklärt. In der Folge hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eine weitgehende Ausgabensperre für den Haushalt 2023 und weitere Sondervermögen erklärt. Das im Grundgesetz abgesicherte Sondervermögen Bundeswehr galt aber als ausgenommen.
Das Verteidigungsministerium hatte am Donnerstag dann auch einen Bericht der "Augsburger Allgemeinen" als "unzutreffend" zurückgewiesen, dass das Bundesfinanzministerium als Reaktion auf das Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts "die Zahlungen des Verteidigungsministeriums aus dem Sondervermögen stoppt". Dieses sei "prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen".
Als "Vorsichtsmaßnahme" hatte das Ministerium demnach aber zunächst Verpflichtungsermächtigungen für Projekte eingeschränkt, deren Finanzierung anfangs über das Sondervermögen erfolgt und ab 2028 aus dem normalen Verteidigungshaushalt erfolgen soll. Dies wurde nach Gesprächen mit dem Finanzressort am Donnerstag wieder rückgängig gemacht.
A.O.Scott--AT