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Bundestag verabschiedet Neuregelungen zur Arbeit der Nachrichtendienste
Der Bundestag hat am Donnerstagabend zwei Vorlagen zur Neuregelung der Arbeit der Nachrichtendienst verabschiedet. Sie sollen den Informationsaustausch der Behörden in Bezug auf geheimdienstliche Erkenntnisse auf eine klarere rechtliche Grundlage stellen und den Schutz der Dienste vor ausländischer Spionage verbessern. Mit der Regelung zum Informationsaustausch setzt die Bundesregierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um.
Die nun erfolgten rechtlichen Klärungen seien "wichtig für die Sicherheitsarchitektur unseres Landes", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Extremismus, Terrorismus und geheimdienstliche Aktivitäten anderer Staaten seien besondere Bedrohungen für die Demokratie und die Menschen in Deutschland. "Für deren Schutz ist die effektive Zusammenarbeit unserer Sicherheitsbehörden essenziell", erklärte Faeser. Hier komme es "besonders auf einen engen Informationsaustausch" an.
Mit den neuen Gesetzen sollten zudem "unsere Nachrichtendienste nun besser vor Ausforschungsaktivitäten ausländischer Nachrichtendienste" geschützt werden, erklärte die Ministerin. Zudem werde der Schutz durch denkbare Innentäter und Innentäterinnen im eigenen Personal erhöht.
W.Morales--AT