-
Gewalt in Mexiko: Bürgermeister und Journalist erschossen
-
Bundestrainer Kohlmann traut Zverev Angriff auf Platz eins zu
-
Lewandowski mit Niederlage beim Debüt gegen Messi-Klub
-
12.000 Menschen wegen Waldbrands in Touristenregion bei Bordeaux evakuiert
-
7er-Rugby: Wolfpack greift nach zweitem EM-Titel
-
Pedersen sauer: "Kämpferischster Fahrer? Witzlos"
-
Studie: Ohne technischen Fortschritt wird Wirtschaft in Deutschland schrumpfen
-
Nach Ankündigung von Seeblockade: Huthi-Miliz greift saudiarabische Öltanker an
-
Bundesverfassungsgericht urteilt über Tempolimit für Gesetze
-
Lawrow und Rubio führen Gespräch am Rande von Außenministertreffen in Manila
-
Defekt an Zugmaschine: Castor-Transport von Jülich nach Ahaus abgesagt
-
Nach Seeblockade-Verkündung: Huthi-Miliz meldet Angriffe auf saudiarabische Tanker
-
US-Repräsentantenhaus billigt mehr als eine Billion Dollar fürs Pentagon für 2027
-
Geldmangel in Tierheimen: Tierschutzbund kritisiert Bundesregierung
-
Nach neuen gegenseitigen Drohungen: USA melden weitere Angriffe auf den Iran
-
US-Abgeordnete verabschieden 95 Milliarden Dollar schweren Haushaltsplan
-
USA schließen Abkommen mit Saudi-Arabien über Aufbau von zivilem Atomprogramm
-
Neue US-Zölle: Kanada sagt Eröffnungsfeier für gemeinsame Brücke ab
-
Neuer US-Prozess wegen Social-Media-Sucht geplatzt
-
Neue US-Zölle: Kanada sagt Eröffnung von gemeinsamer Brücke ab
-
EU gibt unter Auflagen grünes Licht für Übernahme von Warner Bros. durch Paramount
-
US-Prozess gegen Maduro beginnt im Juni 2027
-
Huthi-Rebellen warnen Schiffe im Roten Meer per Funkspruch vor Angriffen
-
Noosha Aubel, Potsdam, verwahrloste Grünflächen und marode Straßen: Der Bürger als zahlender Michel?
-
Teenager und bald Eton-Schüler: Britischer Prinz George feiert 13. Geburtstag
-
Missbrauchsopfer werfen Vatikan "Verschleppen" eines Verfahrens gegen Ex-Jesuiten vor
-
CDU-Geheimdienstexperte Henrichmann warnt vor Kooperation mit Rosatom in Lingen
-
Kapitalbeteiligung: AMD will Milliarden in Anthropic investieren
-
Streit um Insektengift: Macron lehnt Rücktrittsgesuch von Umweltministerin ab
-
Tour: Philipsen siegt - Engelhardts Flucht nicht belohnt
-
In der Türkei festgenommener Deutsche-Welle-Journalist Uludag vorerst freigelassen
-
Ryanair bietet wegen Flugsteuer weniger Flüge aus Belgien an
-
Mit Balkongitter: Von Diebstahl betroffene Apollo-Galerie im Louvre wieder geöffnet
-
Ausfall bis Ende September: Torhüter Seimen fehlt Stuttgart
-
Gedenken an rechtsextremen Anschlag an OEZ: Steinemier fordert in München Konsequenzen
-
Furcht vor Eskalation im Iran-Krieg wächst - Trump droht mit Angriffen auf Brücken und Kraftwerke
-
Orban: Durchsuchung bei Ungarns Ex-Regierungspartei Fidesz "politisch motiviert"
-
Böse Überraschung: Einbrecher steht neben Bett von schlafendem 59-Jährigen
-
Merz und Söder schlagen Kanzleramtsminister Frei als neuen Unionsfraktionschef vor
-
Umstrittene deutsch-russische Atom-Zusammenarbeit genehmigt - unter Auflagen
-
EU-Lebensmittelaufsicht senkt Grenzwert für Ewigkeitschemikalie TFA deutlich ab
-
Zwei Straßenbahnen stoßen in Rotterdam zusammen: 15 Verletzte
-
Nach Rücktritt von Spahn: Kanzler-Vertrauter Frei soll Unionsfraktion führen
-
Spritpreise klettern weiter - Diesel verteuert sich um fast zehn Cent je Liter
-
Proteste ausgeweitet: Indische Kakerlaken-Bewegung erhöht Druck auf Modi-Regierung
-
Freispruch für Busfahrer nach Unfall mit tödlich verletztem Neunjährigen in Hamburg
-
Neue Startup-Strategie der Regierung legt Fokus auf Militär-Technolgie
-
Berlin schreibt nun Vermietende bei zu hohen Angebotsmieten an
-
Selenskyj entlässt ukrainischen Armeechef Syrsky nach tagelangen Protesten
-
Vorwurf der Falschaussage zu Maut: Ex-Minister Scheuer ab September vor Gericht
Hessische AfD darf von Verfassungsschutz beobachtet werden
Der Verfassungsschutz in Hessen darf den Landesverband der AfD vorerst als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung sei aber rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Dienstag im Eilverfahren. Einen Eilantrag der AfD gegen Äußerungen von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) über die Beobachtung wies das Gericht zurück.
Rhein hatte im vergangenen Jahr gesagt, dass die Einstufung als Verdachtsfall die richtige Entscheidung sei. Das Verwaltungsgericht erklärte sich nun für nicht zuständig, weil es sich um einen verfassungsrechtlichen Streit handle.
Zur Beobachtung des AfD-Landesverbands als Verdachtsfall teilte es mit, dass es ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gebe, die sich gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip richteten. Die hessische AfD verwende erniedrigende Bezeichnungen oder unangemessene und unhaltbare Vergleiche, die bei den Zuhörern Hass oder Neid hervorrufen sollten.
So könne der Boden für ein unfriedliches Verhalten vor allem gegenüber Flüchtlingen und Muslimen bereitet werden. Außerdem bewege sich die hessische AfD außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit. Sie arbeite gehäuft mit Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen gegen die Organe und Repräsentanten der Bundesrepublik. Das solle tendenziell das Vertrauen der Bevölkerung in diese erschüttern und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig erscheinen lassen.
Allerdings dürfe die Beobachtung nur öffentlich gemacht werden, wenn es für diese Veröffentlichung eine gesetzliche Grundlage gebe. Anders als im Bund oder in anderen Ländern existiere diese in Hessen nicht. Das Landesamt für Verfassungsschutz muss darum nun eine Pressemitteilung veröffentlichen, wonach es vorläufig nicht weiter bekanntgeben darf, dass die AfD als Beobachtungsobjekt oder Verdachtsfall geführt wird.
Das gilt ebenso für das Landesinnenministerium, wie das Gericht in einem weiteren Beschluss entschied. Alle Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, Beschwerden zum hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel sind noch möglich.
Der Landesverfassungsschutz kündigte im September 2022 an, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Im Dezember entschied das Wiesbadener Verwaltungsgericht in einem Zwischenbeschluss, dass der AfD-Landesverband bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht weiter beobachtet werden dürfe.
In der vergangenen Woche scheiterte ein Eilantrag des baden-württembergischen AfD-Landesverbands gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. Im September hatte bereits der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der dortige Landesverfassungsschutz die AfD in Bayern beobachten darf.
Ebenfalls in der vergangenen Woche gab der Landesverfassungsschutz in Sachsen-Anhalt bekannt, dass er den sachsen-anhaltischen AfD-Landesverband inzwischen als gesichert rechtsextremistisch einstufe. Es ist nach dem thüringischen Landesverband der zweite, der als gesichert extremistisch eingestuft wird.
Zudem kündigte das Oberverwaltungsgericht Münster an, dass es Ende Februar im Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz verhandeln will. Dabei geht es um die Einstufung der gesamten Partei als Verdachtsfall.
O.Brown--AT