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Unternehmer wegen Verkaufs von Spezialmaschinen nach Russland angeklagt
Weil er im Jahr 2015 Werkzeugmaschinen zur Herstellung von Scharfschützengewehren nach Russland verkauft haben soll, ist ein Unternehmer aus Baden-Württemberg von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden. Ulli S. soll mehrmals gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen haben, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. S. war im August in Frankreich festgenommen und nach Deutschland gebracht worden, er sitzt in Untersuchungshaft.
Nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft soll der frühere Geschäftsführer eines Unternehmens für Werkzeugmaschinen langjährige Geschäftsbeziehungen zu russischen Waffenproduzenten gepflegt haben. 2015 habe er sechs Spezialmaschinen an einen russischen Waffenhersteller verkauft. Diese seien für die Serienproduktion von Scharfschützengewehren bestimmt gewesen und in den folgenden Monaten über Drittunternehmen in der Schweiz und Litauen ausgeliefert worden.
Zwecks Verschleierung wickelte S. das Geschäft der Bundesanwaltschaft zufolge über andere von ihm gegründete Unternehmen sowie eine weitere russische Firma ab. Das Auftragsvolumen für den Verkauf lag demnach bei rund zwei Millionen Euro.
Zudem soll der Unternehmer noch einen ergänzenden Vertrag zur Einrichtung der Maschinen und zur Schulung von Mitarbeitern in Russland geschlossen haben. Diese Leistungen erfüllten Angestellte des Manns demnach 2015 und 2016. In umgekehrter Richtung soll S. Anfang 2015 zudem von seinem russischen Geschäftspartner vier Scharfschützengewehre importiert haben. Den Kaufvertrag habe er dafür um ein Jahr vordatiert.
Die Europäische Union hatte nach der Besetzung der zur Ukraine gehörenden Krim durch Russland 2014 umfangreiche Sanktionen gegen Moskau verhängt. Sie verboten den Verkauf von Rüstungsgütern. Nach dem russischen Großangriff auf die gesamte Ukraine 2022 folgten dann noch weitaus umfassendere Wirtschaftssanktionen. Über die Anklage gegen S. entscheidet nun das Oberlandesgericht Stuttgart.
F.Wilson--AT