-
Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen
-
Kongo meldet mehr als 10.000 Ebola-Fälle und Tausende Tote
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Oppositionsführer Eisenkot will nach Israel-Wahl neue Regierung bilden
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Özdemir kritisiert Audi-Chef wegen Auftritts an Trumps Seite
-
Israel-Wahl: Opposition leicht vorne - schwierige Regierungsbildung erwartet
-
Tödliche Schlägerei nach Rockkonzert in der Schweiz wird untersucht
-
Drohne, Rot, Elfer-Drama: Arsenal blamiert sich bei Viertligist
-
Wahlergebnisse in Brasilien und Serbien prägen den politischen Wochenauftakt
-
Porsche verbessert Ergebnis trotz deutlich schwächerer Verkäufe
-
Trotz Füllkrug-Doppelpack: BVB besiegt Werder
-
Pistorius führt Politiker-Ranking an, AfD bleibt stärkste Partei
-
Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben
-
Hubig sieht Klärungsbedarf bei Dobrindts Vergesellschaftungsgesetz
-
Regierungskreise: Trump will laxere Klimaauflagen für Öl- und Gassektor bei Methan
-
Podcast „Radio Migrant“ erzählt Arbeitsmigration aus Sicht der Betroffenen
-
Wahlprognosen in Israel: Opposition leicht vorne - aber ohne Mehrheit
-
Gericht lehnt vorzeitige Haftentlassung von Beate Zschäpe ab
-
Berliner SPD-Spitze will Mitgliederentscheid über Koalition mit Linken und Grünen
-
Zverev übersteht Krimi zum Auftakt - der Nummer eins ganz nah
-
Israels Linke sucht vor der Wahl nach Profil und Mehrheiten
-
Putin spricht mit iranischem Präsidenten über Iran-Krieg
-
Hessischer Jubel an der Elbe: Frankfurt stürmt ins Achtelfinale
-
Fünf mögliche Wege zu einer neuen israelischen Regierung
-
In Unterzahl: Baumgartner rettet Leipzig in Essen
-
Linken-Fraktionsspitze vertagt Entscheidung zu umstrittener Abgeordneter Emde
-
Rekordbeteiligung bei Israel-Wahl - Streit um Betrugsvorwürfe
-
Bitcoin fällt vor Fed-Entscheidung unter 80.000 Dollar
-
Brasiliens Präsident Lula wird 81 - und will 24 Stunden am Tag arbeiten
-
Region Ulm scheidet aus der engeren Endlagersuche aus
-
Prozess gegen früheren kremlnahen Aktivisten und heutigen Putin-Kritiker Remeslo begonnen
-
Fed entscheidet am Mittwoch über den US-Leitzins
-
Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden
-
Huthis: Größte Ölraffinerie und Verteidigungsministerium in Saudi-Arabien angegriffen
-
Israel: Netanjahus Partei fordert länger geöffnete Wahllokale - Eisenkots Partei dagegen
-
Fünf Bundesländer scheiden aus der Suche nach einem Atommüllendlager aus
-
Trump will Kongresswahl-Ergebnisse akzeptieren - wenn sie "ehrlich" sind
-
Jay-Z gestaltet die Halbzeitshow des Super Bowl 2027
-
Parlamentswahl in Israel: Streit um Wahlbetrugsvorwürfe von Netanjahu
-
Trotz Negativserie: Carrick soll United-Coach bleiben
-
Netanjahus Likud-Partei beantragt verlängerte Öffnungszeiten von Wahllokalen
-
Harry Kane feiert seinen ersten Ballon d’Or
-
Anschlag bei Paris: Nationalversammlung hält Schweigeminute für Opfer ab
-
Dokumentarfilm „Naza“ untersucht den Begriff des Kollateralschadens
-
Grünen-Fraktion in Berlin bestätigt Graf und Jarasch als Vorsitzende
-
Suche nach Atom-Endlager konzentriert sich auf fünf Prozent der Bundesfläche
-
Kolomojskij warnt vor finanziellen Folgen eines Kriegsendes für die Ukraine
-
Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen
-
Rechtsstreit zwischen Künast und Facebook: Karlsruhe wendet sich an EuGH
Bayern will "Vom Fluss bis zum Meer" als verbotenes Kennzeichen der Hamas ahnden
Der bei pro-palästinensischen Demonstrationen verwendete Slogan "Vom Fluss bis zum Meer" wird in Bayern künftig strafrechtlich verfolgt. Das sagte der Münchner Oberstaatsanwalt Andreas Franck der "Süddeutschen Zeitung" vom Samstag. Wer Propagandamittel von verbotenen Organisationen öffentlich verwende, der werde nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs belangt.
Franck beruft sich auf das Anfang November von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassene Betätigungsverbot für die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas. Verboten sind damit auch Kennzeichen der Hamas. Aufgelistet neben Logos und Schriftzügen ist dort auch die Parole "Vom Fluss bis zum Meer" auf Deutsch oder anderen Sprachen.
"Das müssen wir als eine klare Ansage interpretieren", sagte der Oberstaatsanwalt der "Süddeutschen". "Für uns bedeutet das eine neue juristische Klarheit." Die bayerische Staatsanwaltschaft werde entsprechend konsequent handeln.
Der Satz "From the river to the sea, Palestine will be free" bedeutet, Palästina solle frei sein vom Fluss Jordan bis an die Mittelmeerküste, also auf dem Gebiet, auf dem heute auch der Staat Israel existiert.
Die "Süddeutsche Zeitung" zitierte den US-palästinensischen Schriftsteller Yousef Munayyer, der 2021 argumentiert habe, dass viele Menschen mit der Parole weiterhin den Wunsch verbänden, dass "Palästinenser in ihrer Heimat als freie und gleiche Bürger leben können, die weder von anderen beherrscht werden noch andere beherrschen".
In den USA hatte erst vor wenigen Tagen das Abgeordnetenhaus mit parteiübergreifender Mehrheit die demokratische Abgeordnete Rashida Tlaib gerügt, weil sie ein Video verbreitet hatte, in dem eine Menschenmenge zu sehen ist, die ein "freies" Palästina "vom Fluss bis zum Meer" fordert. Dieser Slogan werde "weithin als Aufruf zum Völkermord mit dem Ziel der Zerstörung Israels verstanden", hieß es in der Rüge.
Am 7. Oktober waren hunderte Kämpfer der radikalislamischen Hamas aus dem Gazastreifen nach Israel eingedrungen und hatten beim Angriff auf mehrere Ortschaften und ein Musikfestival Gräueltaten an Zivilisten verübt. Bei dem schlimmsten Angriff in der Geschichte des Landes wurden israelischen Angaben zufolge etwa 1200 Menschen getötet.
Als Reaktion auf den Hamas-Angriff hatte Israel der Palästinenserorganisation den Krieg erklärt und Ziele der Kämpfer im Gazastreifen angegriffen. Nach unabhängig nicht überprüfbaren Angaben der von der Hamas geleiteten Gesundheitsbehörde im Gazastreifen wurden seit Beginn des Krieges dort mehr als 11.000 Menschen getötet, etwa zwei Drittel davon Frauen und Kinder.
In Deutschland wie auch in vielen anderen Ländern gibt es seitdem zahlreich pro-israelische und pro-palästinensische Demonstrationen. Paragraf 86a des deutschen Strafgesetzbuches regelt "das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen". Wer solche Propagandamittel "verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht", wird demnach "mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".
A.Anderson--AT