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Bundestag beschließt unter Protest der AfD neues Stiftungsgesetz
Unter heftigem Protest der AfD hat der Bundestag am Freitag in Berlin das neue Stiftungsgesetz beschlossen. Dafür votierten in namentlicher Abstimmung 549 Abgeordnete. Dagegen votierten 75 Parlamentarierinnen und Parlamentarier, es gab zwei Enthaltungen. Mit der Neuregelung wird die Förderung parteinaher Stiftungen an das Bekenntnis zu freiheitlich-demokratischer Grundordnung sowie zur Völkerverständigung sowie eine längerfristige Präsenz der betreffenden Parteien im Bundestag geknüpft.
Unterstützt wurde das Vorhaben von SPD, Grünen, FDP, CDU/CSU und Linkspartei. Dagegen wandte sich vor allem die AfD, welche die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Stiftungsfinanzierung ausgeschlossen sieht. Sie hält das neue Gesetz wegen Verstoßes gegen die vom Grundgesetz verlangte Chancengleichheit für verfassungswidrig.
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung ist auch derzeit von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Auf Antrag der AfD hatte das Bundesverfassungsgericht aber verlangt, die Kriterien für staatliche Zahlungen gesetzlich festzuschreiben.
Verlangt werden soll nun auch, dass die betreffende Partei mindestens über drei Legislaturperioden in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten sein muss. Dabei soll auch eine einmalige Unterbrechung zulässig sein, was der FDP zugute kommt. Gegen die Forderung nach der Fraktionsstärke wandte sich auch der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) als Vertretung der dänischen Minderheit, der sich dadurch benachteiligt sieht.
Es dürfe kein Geld für Stiftungen geben, die "nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützen" oder gar verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, begründete der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner die Neuregelung. Als Kriterium für einen Ausschluss von der Finanzierung nannte er auch, eine Einstufung durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch. Der Protest der AfD zeige, das diese sich "offensichtlich selbst nicht mehr als demokratisch einstuft", sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge.
Für die Unionsfraktion wies auch Ansgar Heveling Diskriminierungsvorwürfe zurück. Das Gesetz "richtet sich nicht gegen irgendeine Partei", hob er hervor, sondern verlange von allen Stiftungen das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Heveling warf der AfD vor, "in einer Opferrolle gefangen" zu sein. "Warum sollte der Staat eine Stiftung fördern, die sich nicht aktiv für diesen Staat und die Demokratie einsetzt?", fragte der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae.
"Es wird kein Geld für Feinde der Demokratie und der Menschenwürde geben", sagte auch die Linken-Abgeordnete Clara Bünger. "Das finden wir richtig und unterstützen das", fügte sie hinzu. "Demokratinnen und Demokraten halten bei diesem wichtigen Thema zusammen", betonte für die Grünen Konstantin von Notz die breite Übereinstimmung im Parlament für die Neuregelung. Er verwies zudem auf weitere Verbesserungen in der Vorlage wie zusätzliche Transparenzpflichten für die Finanzierung und die Arbeit aller Stiftungen.
Von der "Karikatur eines Gesetzes" sprach der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser. Er wandte sich gegen ein "AfD-Verhinderungsgesetz", mit dem "eine ganz große Koalition" sich selbst begünstigen wolle und damit Staatsverdrossenheit fördern werde. Zwar gehe die AfD davon aus, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, werde dagegen aber nun "erst wieder fünf Jahre prozessieren müssen".
Der einzige SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler kritisierte das Fehlen einer Ausnahme für Parteien nationaler Minderheiten. Er pochte darauf, als Kriterium für die Stiftungsfinanzierung statt der Fraktionsstärke lediglich den wiederholten Einzug in den Bundestag zu fordern. Fechner machte dagegen verfassungsrechtliche Bedenken geltend.
A.Williams--AT