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Bundesverwaltungsgericht: Kläger dürfen Medikament für Suizid nicht kaufen
Zwei Männer sind vor dem Bundesverwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Erlaubnis zum Kauf des Medikaments Natrium-Pentobarbital zum Suizid zu erlangen. Das im Betäubungsmittelgesetz vorgesehene Verbot sei mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar, entschied das Gericht am Dienstag in Leipzig. Es gebe andere Möglichkeiten, das eigene Leben medizinisch begleitet mit anderen Mitteln zu beenden. (Az. 3 C 8.22 u.a.)
Die beiden damals schwer kranken Kläger hatten 2017 beantragt, das Betäubungsmittel kaufen zu dürfen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte lehnte aber ab. Gegen diese Ablehnung gerichtete Klagen vor Gerichten in Nordrhein-Westfalen hatten keinen Erfolg, woraufhin die Männer vor das Bundesverwaltungsgericht zogen.
Dieses wies ihre Revisionen nun zurück. Der Erwerb von Natrium-Pentobarbital zum Suizid sei grundsätzlich nicht mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes vereinbar, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, erklärte es. Die Ablehnung verletze die Kläger nicht in ihren Grundrechten.
S.Jackson--AT