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Urteil: Göttinger Professor wegen sexualisierter Belästigung zurückgestuft
Wegen fortgesetzter Belästigung von Studentinnen und Universitätsmitarbeiterinnen in sexualisierter Form hat das Göttinger Verwaltungsgericht einen Professor in einem beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren für fünf Jahre um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft. Wie das Gericht in der niedersächsischen Stadt am Donnerstag mitteilte, sah es entsprechende Vorwürfe aus dem Zeitraum von 2006 bis 2017 nach einer Beweisaufnahme samt 19 Zeuginnen- und Zeugenvernehmungen als erwiesen an.
Laut Gericht hatte der an der Göttinger Universität beschäftigte Professor für Forstwissenschaften und Waldökologie "mehrfach und über Jahre hinweg verbal und durch Berührungen" Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen der Hochschule "in sexualisierter Weise belästigt", wobei in sechs Fällen die Schwelle zu einer sexuellen Belästigung überschritten wurde. Er habe damit Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt und Betroffene "in ihrer Würde verletzt".
Sein Verhalten habe damit beamtenrechtliche Pflichten verletzt und stelle ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, entschied das Gericht zum Abschluss des Verfahrens um eine bereits 2018 von der Universität Göttingen erhobene Disziplinarklage. Das "Statusamt" eines Universitätsprofessors behalte er aber.
Unter anderem sei berücksichtigt worden, dass es die Hochschule 2012 und 2013 trotz des Bekanntwerdens weiterer einschlägiger Vorwürfe versäumt habe, durch "niederschwelligere Disziplinarmaßnahmen" frühzeitig auf den Mann einzuwirken, hieß es. Es habe davor nur "ermahnende Gespräche" gegeben. Auch habe das lange Disziplinarverfahren bereits Auswirkungen auf alle Beteiligten. Zudem sei zu erwarten, dass der Beklagte sein Verhalten unter dessen Eindruck ändern werde.
Die lange Verfahrensdauer begründete das Gericht mit einer "hohen Auslastung mit Asylverfahren" im Jahr 2018 und der folgenden Coronapandemie. Diese habe die Organisation der mündlichen Verhandlung mit Zeugenvernehmungen erschwert.
Das Urteil erging am Mittwoch. Laut Gericht hatte die Universität in ihrer Disziplinarklage ursprünglich 44 Fälle von sexualisierter Belästigung unter der Schwelle der Strafbarkeit geltend gemacht, darüber hinaus hing es um Vorwürfe im Zusammenhang mit Alkoholkonsum. Die Richterinnen und Richter sahen lediglich einen Teil der Vorwürfe als erwiesen an, was für eine Verurteilung aber reichte.
Die Frage des Alkoholkonsums wurde im Lauf des Verfahrens demnach nicht weiter behandelt, weil sie mit Blick auf die zu verhängenden Disziplinarmaßnahmen nicht ins Gewicht gefallen wäre. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Ch.P.Lewis--AT