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Landgericht lehnt Verfahrenseröffnung gegen Querdenken-Initiator Ballweg ab
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Landgericht der baden-württembergischen Landeshauptstadt die Eröffnung des beantragten Hauptverfahrens gegen den Gründer und Organisator der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, abgelehnt. Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag weiter mitteilte, will sie dagegen eine sogenannte sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen. In ihrer Anklage vom März wirft sie Ballweg versuchten Betrug und Geldwäsche vor.
Die Ankläger erklärten am Dienstag, nach ihrer Auffassung bestehe gegen den 48-Jährigen einerseits ein hinreichender Tatverdacht wegen mitangeklagter Steuerstraftaten. Zudem sei er hinsichtlich des versuchten Betrugs dringend verdächtig, durch öffentliche Aufrufe von tausenden Anhängern Geldzuwendungen für seine Stuttgarter Gruppierung "Querdenken 711" im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben, hierbei die Zuwendenden getäuscht und mehr als 500.000 Euro für sich verwendet zu haben.
Mit Blick auf die Geldwäsche sei er zudem dringend verdächtig, die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft von Geldzuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert zu haben. Im Juni 2022 wurde er wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen, das Oberlandesgericht setzte den Haftbefehl im April aber unter Auflagen außer Vollzug. Zugleich bejahte es laut den Anklägern das Fortbestehen eines dringenden Tatverdachts des versuchten Betrugs und der Geldwäsche.
Die Behörde erklärte zu ihrer Beschwerde, der dringende Tatverdacht setze eine hohe Wahrscheinlichkeit voraus, "dass der Angeschuldigte eine Straftat schuldhaft begangen hat". Dies gehe über den vom Landgericht nun abgelehnten hinreichenden Tatverdacht hinaus, "wonach die Verurteilung des Angeschuldigten lediglich wahrscheinlicher sein muss als dessen Freispruch". Das Oberlandesgericht solle nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zu entscheiden.
J.Gomez--AT