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Hessen-SPD rudert zurück: Forderung zu Ausländerwahlrecht beruht auf Irrtum
Die hessische SPD hat am Dienstag mit einer irrtümlich erhobenen Forderung zum Kommunalwahlrecht für Ausländer für Verärgerung gesorgt. Im Programm für die Landtagswahl im Oktober hatte die Partei zunächst gefordert, allen Ausländern, die mehr als sechs Monate in hessischen Kommunen leben, das kommunale Wahlrecht zu verleihen. Am Abend ruderte sie zurück: In dem Programm hätte es "sechs Jahre" heißen müssen, nicht "sechs Monate".
Es habe sich um einen "redaktionellen Fehler" gehandelt, für den sich die Partei entschuldige. "Dass dieser Fehler zu erheblichen Irritationen in der Öffentlichkeit geführt hat, bedauere ich zutiefst", erklärte der Generalsekretär des Hessen-SPD, Christoph Degen. Die Formulierung im Wahlprogramm sei "schlichtweg falsch" gewesen.
In einem Fraktionspapier sei ausdrücklich von der Forderung die Rede gewesen, das kommunale Wahlrecht nach sechs Jahren Aufenthalt zu verleihen - "daraus wurden bei der Übertragung der Position in unser Wahlprogramm sechs Monate", erklärte Degen.
Zudem stellte die Partei klar, dass die Forderung nach Verleihung des Kommunalwahlrechts nur für Menschen mit unbefristetem Aufenthaltstitel gelten solle - also nicht für Flüchtlinge vor ihrer dauerhaften Anerkennung.
Die ursprüngliche Forderung der von Spitzenkandidatin Nancy Faeser geführten Hessen-SPD war bei Union, FDP und AfD auf scharfe Kritik gestoßen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) etwa nannte den Sechs-Monats-Vorstoß eine "absurde Idee". Gebraucht werde "eine wirksame Beschränkung der unkontrollierten Zuwanderung und keine Ausweitung des Wahlrechts", schrieb Söder auf "Facebook".
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte in Berlin, der Vorstoß führe "zu einer weiteren Polarisierung" in Deutschland und werde sich "negativ auf die Stimmungslage" auswirken.
E.Hall--AT