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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Bandidos-Ableger weitgehend
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des deutschen Ablegers der Gruppe Bandidos weitgehend bestätigt. Das vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Juli 2021 verhängte Verbot der "Bandidos MC Federation West Central" wegen krimineller Machenschaften sei rechtmäßig, teilte das Gericht am Dienstag in Leipzig mit. Die Richter urteilten allerdings zugleich, dass drei Vereine, die das Bundesinnenministerium als Nachfolgeorganisationen der verbotenen Federation einstuft, nicht von dem Verbot betroffen seien. (Az. 6 A 12.21 u.a.)
In Nordrhein-Westfalen hatte es in der Vergangenheit mehrere blutige Auseinandersetzungen zwischen den verfeindeten Rockergruppierungen Bandidos und Hells Angels gegeben. Das Innenministerium ging davon aus, dass der Verein seine Macht ausbauen wolle und entsprechende Ansprüche auch mit Gewalt durchsetze.
Das gesamte Vermögen der Vereinigung wurde beschlagnahmt und eingezogen. Ihre Kennzeichen durften nicht mehr verwendet werden. Dagegen wandten sich die Rockergruppe, 34 Chapter und mehrere einzelne Kläger an das Bundesverwaltungsgericht.
Kernfrage war, ob die Gruppe zum Zeitpunkt des Verbots überhaupt bestand. Die Rocker selbst argumentierten, dass sie sich bereits im April 2021, also vor dem Verbot, selbst aufgelöst habe.
Demgegenüber gab die Bundesregierung an, dass die Gruppe von drei im Mai und Juni 2021 gegründeten Nachfolgeorganisationen "identitätswahrend" fortgeführt worden sei. Ermittlungen hätten gezeigt, dass der Verein weiter existiere, erklärte das Innenministerium zum Verbot.
Das Gericht urteilte, dass die Federation trotz der im April 2021 erklärten Selbstauflösung verboten werden durfte, "weil ihre Liquidation in vermögensrechtlicher Hinsicht noch nicht abgeschlossen" gewesen sei. Der "Verbotsgrund der Strafgesetzwidrigkeit" sei weiterhin gegeben gewesen.
Im Gegensatz zur Haltung des Bundesinnenministeriums urteilten die Richter allerdings, dass die nach der Selbstauflösung der Federation gegründeten Regionalvereine "Mid", "North" und "South" keine "identitätswahrende Nachfolgeorganisationen" der verbotenen Federation seien und deshalb nicht von dem Verbot erfasst seien.
Die Bandidos wurden 1966 in Houston in den USA gegründet. Als sogenannter "Weltclub" haben sie Ableger in vielen Ländern. In Deutschland waren sie seit 1999 vertreten und hier vor allem in Westdeutschland aktiv.
S.Jackson--AT