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Kritik von Union, FDP und AfD an Faeser-Plan für kommunales Wahlrecht für Ausländer
Das von der Hessen-SPD mit ihrer Spitzenkandidatin Nancy Faeser geplante kommunale Wahlrecht für Ausländer stößt bei Union, FDP und AfD auf Kritik. In dem Programm für die Landtagswahl am 8. Oktober heißt es: "Wir wollen uns auf Bundesebene und im Bundesrat mit Nachdruck dafür einsetzen, dass alle Menschen, die länger als sechs Monate in hessischen Kommunen leben, ein kommunales Wahlrecht erhalten."
Solange es dieses Wahlrecht für alle nicht gebe, "muss es in jeder Kommune verpflichtend einen Ausländerbeirat geben", steht weiter im Programm der hessischen SPD für die Landtagswahl.
Das Wahlrecht dürfe nicht "beliebig aufgeweicht werden", warnte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, André Berghegger. "Kommunalwahlen sind keine Wahlen zweiter Klasse." Die Forderung lasse "Zweifel am ausreichenden Respekt gegenüber den Kommunalräten und der kommunalen Selbstverwaltung erkennen", fügte der CDU-Politiker hinzu.
Berghegger forderte: "Stattdessen sollten sich alle Beteiligten stärker für die Integration der hier lebenden Ausländer engagieren, damit ihre Integration in eine deutsche Staatsbürgerschaft und dem damit verbundenen Wahlrecht mündet."
Kritik kam auch von FDP-Bundestagsfraktionsvize Konstantin Kuhle. "Ein kommunales Wahlrecht für Geflüchtete ist der falsche Weg", erklärte er. "Das Wahlrecht muss grundsätzlich an die deutsche Staatsangehörigkeit gekoppelt bleiben." Nur wer dauerhaft in Deutschland lebe und die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfülle, solle auch das Wahlrecht erhalten.
Kuhle warf Faeser vor, mit ihrem Vorschlag die Reformpläne der Bundesregierung zu konterkarieren, den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit künftig mehr Menschen zu ermöglichen, die von ihrer eigenen Arbeit leben können. "Wenn der Zugang zum Wahlrecht - wie nach den Vorstellungen der hessischen SPD - schon ohne Einbürgerung möglich wäre, könnte man sich eine Einbürgerung sparen", so Kuhle. "Das setzt falsche Anreize und entwertet die deutsche Staatsangehörigkeit."
Der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Thomas Kreuzer, warf Faeser vor, sie setze "ihren migrationspolitischen Irrweg gegen alle Widerstände und Realitäten weiter fort". Die Bundesinnenministerin solle stattdessen alles tun, "um die Migration zu begrenzen", forderte Kreuzer. Dass EU-Bürger bei Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben dürften, sei richtig und Ausdruck europäischer Integration. "Aber dabei muss es bleiben", betonte der CSU-Politiker.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser erklärte: "Das Wahlrecht ist ein Bürgerrecht und genuin deutschen Staatsbürgern vorbehalten." Es könnte sein, dass nach dem Kommunalwahlrecht für Ausländer auch das Wahlrecht bei Landtags- und Bundestagswahlen folge. "Mit dem Wahlrecht übt das Staatsvolk Staatsgewalt aus – und das setzt die deutsche Staatsangehörigkeit voraus", betonte Glaser. Faesers Bestrebungen seien womöglich verfassungswidrig, so der AfD-Politiker.
N.Walker--AT