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30 Jahre Haft für Hauptangeklagten Abrini im Brüsseler Terrorprozess
Im Mammutprozess um die Brüsseler Terror-Anschläge mit 32 Todesopfern vom Frühjahr 2016 ist einer der Hauptangeklagten zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Das Schwurgericht in der belgischen Hauptstadt verhängte am Freitag eine 30-jährige Freiheitsstrafe gegen den 38-jährigen Belgier Mohamed Abrini. Gegen den Franzosen Salah Abdeslam, der in Belgien bereits 2018 wegen Schüssen auf Polizisten zu 20 Jahren Haft verurteilt worden war, sprach das Gericht keine zusätzliche Strafe aus. Drei Mitangeklagte wurden zu lebenslanger Haft verurteilt.
Bei den Selbstmord-Anschlägen in der Abfertigungshalle des Brüsseler Flughafens und in der U-Bahn-Station Maelbeek waren 32 Menschen getötet worden. Drei weitere starben später und wurden ebenfalls als Opfer anerkannt. Fast 700 weitere Menschen wurden verletzt. Die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte die Tat für sich.
Die seit der Kindheit befreundeten Angeklagten, die beide marokkanische Wurzeln haben, waren im vergangenen Jahr bereits wegen ihrer Verwicklung in die Anschläge in Paris 2015 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
Ende Juli wurden sie in Brüssel des vielfachen Mordes, versuchten Mordes und der Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe für schuldig befunden. Die Staatsanwaltschaft forderte Anfang September lebenslange Haftstrafen für Abrini und Abdeslam.
Abrini hätte ebenfalls einen Sprengstoffgürtel am Brüsseler Flughafen zünden sollen. Damit sei er einer der "Pfeiler" der Terrorzelle, hatte Staatsanwalt Bernard Michel in seinem Plädoyer erklärt. Abrini hatte in dem Prozess ausgesagt, er habe im letzten Moment vor der Tat zurückgeschreckt, als er in der Warteschlange Frauen und Kinder gesehen habe.
Er war neben den beiden anderen Flughafen-Attentätern, die kurz danach ihre Sprengsätze zündeten, auf Bildern einer Überwachungskamera zu sehen gewesen und zunächst als "Mann mit Hut" bezeichnet worden.
Abdeslam, der am Freitag 34 Jahre alt wurde, war das einzige noch lebende Mitglied des Pariser Terrorkommandos. Er war nach Ansicht der Richter ebenfalls Teil der Terrorzelle. Nachdem er bereits "Frankreich terrorisiert" habe, habe er seinen Glaubenskrieg in Belgien fortsetzen und Unschuldige töten wollen, hatte Staatsanwältin Paule Somers gesagt.
Abdeslam bestritt seine Verwicklung in die Brüsseler Anschläge. Er war vier Tage vor den Anschlägen in Belgien verhaftet worden. Abdeslam verlangte während des Prozesses, seine Strafen in Belgien abzusitzen und bezeichnete die Haftbedingungen in Frankreich als unmenschlich.
Unter den Toten befand sich auch eine 29-jährige Deutsche aus Aachen. Sie hatte von Brüssel aus mit ihrem Mann in den Urlaub fliegen wollen. Ihr Mann wurde bei dem Abschlag verletzt.
Drei Angeklagte wurden am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt. Einer von ihnen, Oussama Atar, der als Initiator der Pariser und Brüsseler Anschläge gilt, wurde in Abwesenheit verurteilt. Es wird vermutet, dass er in Syrien zu Tode gekommen ist. Zudem verhängte das Gericht Haftstrafen von zehn und 20 Jahren gegen zwei weitere Angeklagte. Es war das größte Verfahren vor einem Schwurgericht, das jemals in Belgien stattgefunden hat.
W.Morales--AT