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Bericht: Regierung will Wirtschaft steuerlich stärker entlasten als zuvor geplant
Die Bundesregierung will laut einem Medienbericht die Wirtschaft steuerlich stärker entlasten als zuvor geplant. Insgesamt sehe der Entwurf für das Wachstumschancengesetz nun ein jährliches Entlastungsvolumen von 7,035 Milliarden Euro für den Zeitraum bis 2028 vor, berichtete das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise. Zuvor war das Entlastungsvolumen mit rund 6,6 Milliarden Euro beziffert worden.
Der Gesetzentwurf soll auf der Kabinettsklausur im brandenburgischen Meseberg beschlossen werden. Diese hat am Dienstagmittag begonnen und soll bis Mittwochmittag dauern. Ursprünglich war der Kabinettsbeschluss zum Wachstumschancengesetz vor zwei Wochen geplant gewesen. Damals hatte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wegen des Streits mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) über die Finanzierung der Kindergrundsicherung Einspruch eingelegt.
Neu in das Gesetz aufgenommen wurde laut "Handelsblatt" die befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude. Sie soll für Gebäude gelten, mit deren Bau nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 begonnen wird. Auch die steuerliche Anrechnung von Verlusten wird demnach noch einmal leicht ausgeweitet. So sollen künftig nicht mehr 60, sondern 80 Prozent der Verluste innerhalb von vier Jahren steuerlich absetzbar sein.
Wie bereits geplant sollen zudem negative Einkünfte bis zu einem Betrag von zehn Millionen Euro bei Einzelpersonen und 20 Millionen Euro bei Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte eines vorangegangenen Veranlagungszeitraums abgezogen werden können. Außerdem sind eine Investitionsprämie "zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung von insbesondere mehr Klimaschutz" sowie weitere Steuererleichterungen im Unternehmensbereich vorgesehen.
"Die zwei Wochen Verzögerung hätten nicht sein müssen, haben aber dem Vorhaben gut getan", zitierte das "Handelsblatt" weiter aus Regierungskreisen. Offiziell wollte sich das Finanzministerium unter Hinweis auf die laufenden Kabinettsberatungen zunächst nicht äußern.
M.Robinson--AT