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IS-Rückkehrerin Jennifer W. in neuem Prozess zu 14 Jahren Haft verurteilt
Die deutsche IS-Rückkehrerin Jennifer W. ist in einem neuen Prozess vom Münchner Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Einer Gerichtssprecherin zufolge verhängte der zuständige Staatsschutzsenat dabei allein 13 Jahren Gefängnis wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung mit Todesfolge. Es ging um die Beteiligung von W. am grausamen Tod eines vom IS versklavten jesidischen Mädchens.
Die aus Niedersachsen stammende W. war in einem ersten Prozess 2021 wegen dieses Verbrechens sowie wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vom OLG zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Da das Gericht wegen des Tods des versklavten kleinen Mädchens damals von einem minderschweren Fall ausging, ging die Bundesanwaltschaft aber in Revision.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil zu diesem Anklagepunkt im März dieses Jahres daraufhin wegen Rechtsfehlern auf, weshalb das OLG die Vorgänge rund um den Tod des versklavten Mädchens einem zweiten Verfahren nun erneut aufrollen musste. Die Strafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde hingegen rechtskräftig und nicht erneut verhandelt.
W. war nach Feststellungen des OLG 2014 im Alter von 23 Jahren in das damalige Herrschaftsgebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien ausgereist und lebte dort mit ihrem ebenfalls für die Terrorgruppe aktiven Ehemann, der kurz zuvor eine jesidische Frau und ihre fünf Jahre alte Tochter als Sklavinnen gekauft hatte.
Mit ihrem Ehemann zog W. in den Irak. Die versklavte Jesidin musste für das Ehepaar im Haushalt arbeiten. Wie das OLG feststellte, misshandelte der Mann sie - teils auch nach Beschwerden von W. - häufig. Im August 2015 band er das Mädchen im Hof des gemeinsamen Wohnhauses bei großer Hitze in praller Sonne so lange an ein Fenstergitter, bis es starb. W. unternahm laut Urteil nichts dagegen.
Nach Angaben der Gerichtssprecherin verhängte das OLG für die Beteiligung von W. am Hitzetod des Mädchens nun eine Einzelstrafe von 13 Jahren Haft. Dazu kamen die rechtskräftig gewordene Einzelstrafe von zweieinhalb Jahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung. Aus beiden Einzelstrafen bildete das Gericht eine Gesamtstrafe von 14 Jahren Haft.
Mit dem Urteil blieb der Senat ein halbes Jahr unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die auf eine Gefängnisstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten plädiert hatte. Die Nebenklage, die Angehörige des getöteten Mädchens vertritt, stellte keinen konkreten Strafantrag. W.s Verteidigung forderte ein Strafmaß wie schon im ersten Urteil gegen ihre Mandantin.
O.Brown--AT