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Landgericht Mainz nennt Urteilsgründe nach abgewiesener Klage gegen Astrazeneca
Einen Tag nach der Ablehnung einer Schadenersatzklage gegen das Unternehmen Astrazeneca wegen angeblicher Schäden im Zusammenhang mit einer Coronaimpfung hat das Landgericht Mainz nähere Details zur Urteilsbegründung veröffentlicht. Die Vorteile der Impfung überwögen die Risiken, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Ob die Risiken den Nutzen bei der Klägerin persönlich überstiegen hätt, sei unerheblich. Es komme auf die Gesamtheit der potenziellen Anwender an. (Az.: 1 O 192/22)
Pharmaunternehmen haften demnach für ihre Arzneimittel nur dann, wenn bei einer abstrakten generellen Abwägung die Risiken für die Allgemeinheit den Nutzen übersteigen. Das ist in dem Fall laut Urteil nicht gegeben. Unter Berücksichtigung der Einwände der Klägerin hätten die Vorteile des Impfstoffs bei der Bekämpfung des Coronavirus die Risiken der Nebenwirkungen überwogen.
Dieses positive Nutzen-Risiko-Verhältnis sei von der Europäischen Arzneimittelkommission EMA mehrfach bestätigt worden. Deswegen habe der Impfstoff eine vorbehaltlose EU-weite Standardzulassung bekommen.
Nach Ansicht des Gerichts wurde die Klägerin auch nicht unzureichend informiert. Die Kammer kam nicht zu der Überzeugung, dass sich die Frau gegen die Impfung entschieden hätte, wenn sie von einem in seltenen Fällen möglichen plötzlichen Hörverlust nach der Impfung gewusst hätte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Landgericht hatte die Klage der Frau gegen den schwedisch-britischen Arzneimittelhersteller Astrazeneca auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 150.000 Euro am Montag abgelehnt. Die Klägerin gibt an, dass sie seit ihrer Coronaimpfung im März 2021 an einem kompletten Hörverlust auf der rechten Seite leide. Zudem stellte sie einen Antrag auf Feststellung, dass auch künftige Schäden von Astrazeneca zu bezahlen seien.
H.Gonzales--AT