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Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe gegen Brandenburger Waffensammler
Weil er mehr als 70 teils verbotene Waffen auf seinem Grundstück hortete, muss ein Mann aus Brandenburg ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Donnerstag in Karlsruhe mit, dass er zwar einen kleinen Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Cottbus gefunden habe, das den Waffensammler zu einer Haftstrafe verurteilt hatte. Die Höhe der Strafe von dreieinhalb Jahren bleibe aber bestehen. (Az. 3 StR 120/23)
Wie das Cottbuser Gericht im Dezember feststellte, lagerte der Mann in seinem Haus, seiner Werkstatt und weiteren Nebengebäuden auf dem Grundstück mehr als 70 Schusswaffen und 5300 Schuss Munition. Die Waffen waren entweder verboten oder erlaubnispflichtig, der Angeklagte hatte aber keine solche Erlaubnis.
Polizisten waren dem Urteil zufolge bereits zu ihm unterwegs, als er ohne gültigen Führerschein durch seinen Wohnort fuhr. Die Beamten beobachteten ihn dabei und versuchten ihn zu stoppen. Der Mann sei aber vor ihnen geflüchtet. Als er schlielich doch angehalten habe, habe er zwei Polizisten gegen die Oberschenkel getreten. Erst als diese mit einem Elektroschocker drohten, sei er ausgestiegen. Im Auto befanden sich eine geladene Pistole und auf dem Armaturenbrett ein Reichsadler mit Hakenkreuz.
Das Landgericht Cottbus sprach den Mann im Dezember zahlreicher Delikte schuldig: Darunter waren verschiedene Waffendelikte, das Fahren ohne Führerschein sowie der Widerstand gegen und der Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Es verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Der Angeklagte zog dagegen vor den BGH. Dieser änderte den Schuldspruch nun ab. Es habe sich nicht um einzelne Taten gehandelt, sondern um eine einzelne Handlung mit mehreren Rechtsverletzungen. Auf die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe hat das aber keine Auswirkung.
R.Lee--AT