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Hafturteil gegen Mitglieder von rechtsextremer "Goyim Partei" rechtskräftig
Etwa ein Jahr nach ihrer Verurteilung zu Haftstrafen als Mitglieder der rechtsextremen "Goyim Partei" ist das Urteil gegen drei Männer rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die sogenannte Goyim-Bewegung zu Recht als kriminelle Vereinigung eingestuft, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Netzwerk verbreitete antisemitische, rassistische und den Nationalsozialismus verherrlichende Botschaften im Internet. (Az. 3 StR 424/22)
Wie das Oberlandesgericht Ende Mai 2022 feststellte, erfand einer der Angeklagten den Namen und das Logo, das einem Hakenkreuz ähnelte. Er habe den Anschein erwecken wollen, dass es sich um eine weltweite politische Bewegung handle. Auf einer russischen Internetplattform erstellte er eigene Social-Media-Seiten für vermeintliche nationale Untergruppen, die stark frequentiert worden sein.
Die beiden anderen Angeklagten schlossen sich ihm dem Urteil zufolge an, um mit ihm zusammen so viel antisemitische Beiträge wie möglich zu verbreiten. Das Ziel der drei Männer sei es gewesen, Hass zu schüren und andere zu Gewalt gegen jüdische Menschen zu motivieren. Einige Beiträge bagatellisierten oder befürworteten den Holocaust.
Zwei der Männer waren im Juli 2020 bei einer Razzia in Deutschland und den Niederlanden gefasst worden, wo einer der Gesuchten lebte. Im Mai 2021 wurden sie angeklagt. Das Oberlandesgericht verurteilte den Hauptangeklagten schließlich zu fünf Jahren Haft wegen der Gründung der Gruppe und seiner Mitgliedschaft darin sowie wegen Volksverhetzung. Die beiden anderen Männer sprach es ebenfalls der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Volksverhetzung schuldig.
Einer von ihnen bekam eine Haftstrafe von vier Jahren, der andere wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der BGH fand bei seiner Überprüfung des Urteils nun keine größeren Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Damit wurde es rechtskräftig.
F.Wilson--AT