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OLG lässt Anklage zu Anschlagsplan auf Synagoge in Nordrhein-Westfalen nicht zu
Nach Anschlagsplänen auf eine Synagoge in Nordrhein-Westfalen hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Anklage der Bundesanwaltschaft nicht zugelassen. Dies sagte eine Gerichtssprecherin in der Landeshauptstadt am Mittwoch. Demnach hatte der Täter aus Sicht des Staatsschutzsenats Abstand von der Tatausführung genommen. Somit liege rechtlich ein strafbefreiender Rücktritt vor. Die Bundesanwaltschaft legte dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein.
Statt auf eine Synagoge warf der Mann laut Anklage den Brandsatz im November 2022 auf eine Schule in Bochum. In diesem Fall bejahte der Senat einen hinreichenden Tatverdacht und eröffnete das Verfahren wegen versuchter Brandstiftung - allerdings vor dem Bochumer Amtsgericht. Der mit Staatsschutzdelikten befasste Senat sah sich der Sprecherin zufolge aus rechtlichen Gründen für diesen Tatvorwurf nicht zuständig.
Laut der Anklage soll der beschuldigte Deutschiraner im November 2022 von einem Mittelsmann im Iran den Auftrag für einen Brandanschlag auf eine Synagoge in Nordrhein-Westfalen erhalten haben. Der Beschuldigte vermutete zunächst die Synagoge in Dortmund als Anschlagsziel. In der Folge versuchte er, einen Bekannten als Mittäter für einen Anschlag mittels Molotowcocktail zu gewinnen. Dieser lehnte jedoch ab.
Als der Mittelsmann als Anschlagsziel die Synagoge in Bochum nannte, warf der Deutschiraner am Folgetag einen Brandansatz auf die Schule neben dem Gotteshaus. Von einem Angriff gegen die gut überwachte Synagoge sah der Mann demnach aus Furcht vor Entdeckung ab. Er kam im November 2022 in Untersuchungshaft.
F.Ramirez--AT