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DJV: AfD-Fernsehsender wäre "gesetzeswidrig"
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hält Pläne in der AfD, einen eigenen bundesweiten Fernsehsender zu gründen, für "gesetzeswidrig". "Dafür ist eine Rundfunklizenz erforderlich, die bei den Medienanstalten beantragt werden muss", teilte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall am Dienstag mit. Es sei unwahrscheinlich, dass die AfD eine Lizenz bekomme. Denn politischen Parteien sei der Betrieb von Rundfunkprogrammen durch den Medienstaatsvertrag untersagt.
Für den Parteitag der AfD am Freitag in Magdeburg hat der Kreisvorstand Kulmbach einen Antrag zum "Aufbau eines AfD-freundlichen TV-Senders" gestellt. Er soll noch vor der Bundestagswahl 2025 auf Sendung gehen und im gesamten Bundesgebiet frei empfangbar sein. Der Bundesvorstand wird in dem Antrag aufgefordert, "die dazu notwendige Mittelbereitstellung aus fremden Mitteln und, soweit zulässig aus Parteivermögen", zu ermöglichen.
Der DJV verwies auf Paragraf 53 des Medienstaatsvertrags. Demnach darf eine Zulassung nicht an politische Parteien erteilt werden. Diesem Paragrafen zufolge gilt dies auch entsprechend für zulassungsfreie Rundfunkprogramme. Diese Variante wäre nur möglich, wenn das Programm "im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer" erreicht oder "nur geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten".
Der DJV-Vorsitzende Überall betonte, die Bestimmungen des Medienstaatsvertrags seien "demokratische Säulen", die einen einseitig ausgerichteten Parteisender in Deutschland verhinderten. "Fake News und Desinformaton dürfen nicht zu sendefähigen Standards werden", erklärte er. "Einen Parteisender gleich welcher politischen Couleur brauchen wir nicht."
Ch.P.Lewis--AT