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Berliner Polizei darf Bewerber wegen Versendens von Hitler-Bilder ablehnen
Die Berliner Polizei darf einen Bewerber ablehnen, der über Whatsapp Bilder von Adolf Hitler und Hakenkreuzen empfing und verschickte. Die Einstellung des Manns könne wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden, entschied das Verwaltungsgericht nach Angaben vom Dienstag. Der im Jahr 2000 Geborene hatte sich 2022 bei der Polizei beworben.
Im Rahmen eines – später wegen nicht ausreichenden Tatverdachts eingestellten – Ermittlungsverfahrens wurden auf seinem Handy mehrere Chatverläufe entdeckt, in denen er drei Bilder mit verfassungsfeindlichen Symbolen empfangen und weitergeleitet hatte. Die ersten beiden Fotos zeigen demnach Hitler, das dritte einen Mann mit schwarzer Hautfarbe, der ein T-Shirt mit einem Hakenkreuz trug. Die Polizei lehnte daraufhin die Bewerbung ab, wogegen der Mann vor dem Verwaltungsgericht klagte.
Dieses wies die Klage nun ab. Die Behörde habe wegen des mehrfachen kommentarlosen Versendens verfassungsfeindlicher Symbole "die charakterliche Eignung des Klägers für den Polizeiberuf verneinen dürfen", entschied das Gericht. Aus dem Weiterleiten der rassistischen und den Holocaust verharmlosenden Bilder könne zwar noch keine rechtsradikale Überzeugung abgeleitet werden. Für die Ablehnung der Bewerbung sei aber bereits das unreflektierte, jedoch bewusste Versenden der Bilder mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen ausreichend.
An Polizisten dürften besonders hohe Anforderungen hinsichtlich der charakterlichen Stabilität gestellt werden, führte das Gericht aus. Denn sie müssten sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen sowie Menschen jeglicher Herkunft unabhängig von ihrer Religion achten und schützen. Unerheblich sei, ob das Versenden der Bilder strafrechtlich relevant sei. Gegen das bereits Ende Juni gefällte Urteil ist eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
T.Perez--AT