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Bundesverfassungsgericht verhandelt über Pannen bei Bundestagswahl in Berlin
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag mit der mündlichen Verhandlung über die von Pannen geprägte Bundestagswahl in Berlin im September 2021 begonnen. Die Wahl soll nach dem Willen des Bundestags in einigen Berliner Abstimmungsbezirken wiederholt werden, was CDU und CSU nicht ausreichend finden. Karlsruhe will nun bisherige Maßstäbe für Wahlfehler überprüfen. (Az. 2 BvC 4/23)
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 wurden in Berlin wegen fehlender oder falscher Stimmzettel einige Wahlräume zeitweise geschlossen. Wegen verschiedener Probleme bei der Organisation bildeten sich mancherorts lange Warteschlangen. Es gab später mehr als 1700 Einsprüche gegen die Wahl. Im November vergangenen Jahres beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition, die Bundestagswahl in Berlin in etwa einem Fünftel der Wahlbezirke wiederholen zu lassen.
Die Unionsfraktion im Bundestag findet das zu wenig. Sie argumentiert, dass die Wahl mindestens in sechs kompletten Berliner Wahlkreisen für ungültig hätte erklärt werden müssen - für diese hatte der damalige Bundeswahlleiter Georg Thiel selbst Einspruch erhoben. Seiner Meinung nach könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Wahlfehler auf das Ergebnis der Zweitstimmen ausgewirkt hätten. Außerdem seien auch zu lange Wartezeiten ein Wahlfehler, gibt die Union an.
Sie will die Zweitstimmenwahl in den betreffenden Wahlkreisen darum wiederholen lassen und wandte sich mit einer Wahlprüfungsbeschwerde an das Verfassungsgericht. Dieses will sich in der Verhandlung mit grundlegenden Fragen rund um die Wahl befassen, wie Vizepräsidentin Doris König in ihrer Einführung ankündigte. Unter anderem geht es darum, ob lange Wartezeiten an sich schon einen Wahlfehler darstellen oder ob sie Indizien für andere Wahlfehler sind.
Das Gericht will außerdem prüfen, wie weit die Möglichkeit der Wahl nach 18.00 Uhr am Wahltag reichen kann, wenn Wahlberechtigte pünktlich am Wahllokal waren. Zudem soll es darum gehen, ob Karlsruhe das Wahlgeschehen selbst eigenständig aufklären kann. Für die mündliche Verhandlung wurden zwei Tage angesetzt. Ein Urteil soll in dieser Woche aber noch nicht fallen. Erfahrungsgemäß dauert es einige Monate bis dahin.
Die AfD zog wegen der geplanten Teilwiederholung der Bundestagswahl ebenfalls nach Karlsruhe. Über ihre Beschwerde wird am Dienstag und Mittwoch aber nicht verhandelt. Auch die Berliner Abgeordnetenhauswahl, die am selben Tag stattfand wie die Bundestagswahl, spielt keine Rolle. Diese wurde bereits im Februar komplett wiederholt.
M.King--AT