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Maaßen: Kreisparteigericht lehnt CDU-Parteiausschluss ab
Das von der CDU-Spitze eingeleitete Parteiausschlussverfahren gegen den früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen ist in erster Instanz gescheitert. Wie Maaßen selbst am Dienstag auf Twitter mitteilte, lehnte das Kreisparteigericht Thüringen einen Parteiausschluss ab. Zudem sei die Anordnung der CDU-Führung aufgehoben worden, ihm seine Mitgliedsrechte zu entziehen.
Maaßen ist seit Januar Vorsitzender der rechtskonservativen Werteunion. Die 2017 gegründete Gruppierung firmiert als eingetragener Verein und zählt nicht zu den offiziellen Parteigliederungen. Der Bundes-CDU ist die Gruppierung wegen ihrer Kritik am offiziellen Parteikurs ein Dorn im Auge.
Der Bundesvorstand hatte im vergangenen Februar einstimmig beschlossen, ein Verfahren zum Parteiausschluss gegen Maaßen einzuleiten; auch waren dem 60-Jährigen mit sofortiger Wirkung die Mitgliedsrechte entzogen worden. Begründet wurde das Vorgehen damit, dass Maaßen laufend gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei verstoße und immer wieder "Sprache aus dem Milieu der Antisemiten und Verschwörungsideologen bis hin zu völkischen Ausdrucksweisen" gebrauche.
In Thüringen hatte sich Maaßen 2021 von CDU-Kreisverbänden trotz Widerstands aus der Bundespartei als Kandidat für die Bundestagswahl aufstellen lassen, blieb aber erfolglos.
Die CDU-Bundesspitze und der Thüringer Landesverband wollten sich zu der Entscheidung des Kreisparteigerichts Thüringen am Dienstag nicht äußern. Weitere Verfahren gegen Maaßen wären auf Landes- oder Bundesebene möglich. Am Mittwoch tagen Präsidium und Vorstand der Bundes-CDU.
N.Walker--AT