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Kommunale Spitzenverbände befürworten vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes
Die Gemeinden und Landkreise haben den vorläufigen Stopp des umstrittenen Heizungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht begrüßt. Es sei "bei einem so wichtigen Vorhaben ausreichend Zeit notwendig (...), um die vielfältigen Details solide zu klären", sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der Funke Mediengruppe am Donnerstag. "Es muss der Grundsatz gelten: Lieber langsamer und dafür richtig als schnell und womöglich falsch."
Auch der Deutsche Landkreistag lobte den Beschluss der Verfassungsrichter. In den vergangenen Jahren sei der Bund dazu übergegangen, Gesetzgebungsverfahren in immer kürzerer Zeit zu betreiben und dabei Fristen für Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände drastisch zu verkürzen, erklärte Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke. Dabei seien die "verbrieften Beteiligungsrechte der kommunalen Spitzenverbände immer wieder verletzt" worden.
Eine ordnungsgemäße Beteiligung der Landkreise, Städte und Gemeinden über ihre kommunalen Spitzenverbände sei "von grundlegender Bedeutung, weil Bundesgesetze in aller Regel auf der kommunalen Ebene ausgeführt werden", betonte Henneke. Auch das Gebäudeenergiegesetz sei "von höchster Kommunalrelevanz".
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwochabend einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben, über das Gebäudeenergiegesetz nicht mehr diese Woche abzustimmen. Er sah wegen der kurzen Zeit zwischen der Klärung letzter Details durch die Ampel-Koalition und der geplanten Abstimmung am Freitag im Bundestag seine Rechte als Abgeordneter beeinträchtigt.
Die Städte und Gemeinden sollen nach den Plänen der Ampel-Koalition über die kommunale Wärmeplanung eine Schlüsselrolle beim Umstieg auf klimafreundliche Heizungen spielen. Landsberg sagte, der Städte- und Gemeindebund warne nun "ausdrücklich davor, das Gesetzesvorhaben jetzt in einer Sondersitzung durchzuziehen". Sinnvoll wäre es, das Gebäudeenergiegesetz im Herbst gemeinsam mit dem Wärmegesetz zu beraten und zu verabschieden.
"Die Gesetze greifen tief in das Leben und das Eigentum der Menschen ein", sagte Landsberg. "Deshalb haben Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf solide Beratungen vor Verabschiedung des Gesetzes, aber auch darauf, dass die Politik ihre Ziele und deren Umsetzung besser und verständlicher erklärt."
W.Stewart--AT