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Bundestag muss Abstimmung über Heizungsgesetz verschieben
Der Bundestag kann das von der Bundesregierung beschlossene Heizungsgesetz nicht wie geplant in den kommenden Tagen verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht gab am Mittwoch einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren statt. Die Karlsruher Richter gaben dem Parlament auf, die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs zu verschieben. Es liege "auf der Hand", dass die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) die vom Grundgesetz garantierten Beteiligungsrechte des Abgeordneten "möglicherweise" verletzen könne, hieß es in der Begründung der Entscheidung.
Ende Juni hatte sich die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach wochenlangem Streit auf letzte Details des Heizungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich noch in dieser Woche in der letzten regulären Sitzung des Parlaments vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden. Im Vergleich zum ursprünglich ins Parlament eingebrachten Entwurf gab es allerdings deutliche Änderungen.
Eilantragsteller Heilmann sah daher "massive Mängel" an dem Gesetz und beklagte eine "unzulässige Fristverkürzung", die es ihm als Abgeordneten unmöglich mache, die Vorlage zu prüfen. Heilmann hatte das Verfahren bei Einreichung des Eilantrags Ende Juni als "verfassungswidrig" bezeichnet und der Ampel-Koalition vorgeworfen, mit einem "Last-minute-Gesetzespaket" die Wärmewende zu ruinieren.
Der CDU-Politiker hatte dabei betont, sein Gang nach Karlsruhe richte sich "ausdrücklich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das sehr mangelhafte parlamentarische Verfahren."
Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag nun mit fünf zu zwei Stimmen statt. Nach Ansicht der Richter überwiegt das "Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung" der vom Grundgesetz geschützten Beteiligungsrechte des CDU-Abgeordneten Heilmann den "Eingriff in die Verfahrensautonomie" des Bundestags. Das Gesetzgebungsverfahren werde schließlich durch die verschobene Abstimmung "lediglich verzögert".
H.Romero--AT