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Finanzministerium muss Presse Fragen zu Lindners Grußwort für Bank beantworten
Das Bundesfinanzministerium muss der Presse bestimmte Fragen zu einem Grußwort beantworten, das Minister Christian Lindner (FDP) im Mai 2022 für die Karlsruher BBBank als Video aufnahm. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht laut Mitteilung vom Montag "aufgrund des nach wie vor besonders hohen öffentlichen Interesses an diesem Thema" im Eilverfahren. Der "Tagesspiegel" hatte den Antrag auf einstweilige Anordnung nach eigenen Angaben eingereicht.
Bei der Bank hatte Lindner auch einen Kredit für einen privaten Hauskauf aufgenommen. Über den Kredit und das Grußwort zum hundertjährigen Bestehen der Bank berichtete der "Spiegel". Auf Grundlage dieses Berichts leitete die Berliner Generalstaatsanwaltschaft eine Vorprüfung ein. Sie sah aber keinen Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens und stellte die Prüfung im Januar ein.
Der "Tagesspiegel" hatte dem Ministerium neun Fragen zu dem Grußwort und den privaten Verbindungen Lindners zu der Bank gestellt. Vier der Fragen müssten beantwortet werden, teilte das Gericht nun mit.
Zum Beispiel müsse das Ministerium Auskunft darüber geben, ob Lindner den für die Produktion des Videos verantwortlichen Mitarbeitern vor dem "Spiegel"-Bericht von seinem privaten Kredit erzählt habe. Diese Frage sei nicht dadurch beantwortet, dass Lindner auf Grundlage der Complianceregeln nicht zur Anzeige privater Kreditverbindungen verpflichtet sei.
Denn daraus folge nicht zwingend, dass es im Ministerium keine dienstlichen Informationen zu der betreffenden Kreditaufnahme gebe, erklärte das Gericht. Das Ministerium müsse außerdem Fragen zu Anfragen privatwirtschaftlicher Unternehmen nach Grußworten oder Reden insbesondere in den Monaten April und Mai 2022 beantworten.
Für fünf weitere Fragen lehnte das Gericht den Eilantrag dagegen ab. So müsse das Ministerium keine Auskünfte zu sonstigen privaten Geschäftsbeziehungen Lindners herausgeben. Diese seien nicht dienstlich geprägt, sondern privat. Dass ein Minister möglicherweise Grußworte für private Unternehmen erstellt habe, mit denen ihn eine private Geschäftsbeziehung verbinde, rechtfertige nicht die Annahme, er habe seine privaten Belange mit dienstlichem Handeln verquickt.
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
D.Lopez--AT