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Koalition verständigt sich auf finale Fassung des Heizungsgesetzes
Die Koalition hat sich am Freitag auf die konkreten Formulierungen für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verständigt. Damit ist eine zentrale Hürde für die geplante Verabschiedung des Gesetzes zum klimafreundlichen Heizen in der kommenden Woche genommen. Der neue Entwurf enthält weitreichende Änderungen, in Bestandsbauten sollen teils noch bis Mitte 2028 fossile Gasheizungen eingebaut werden können.
"Die geeinten Änderungsanträge zum Gebäudeenergiegesetz sind nun an den Ausschuss versandt", erklärten die Grünen-Fraktionsvizes Julia Verlinden und Andreas Audretsch. "Wir freuen uns, dass damit der Weg frei ist für das weitere Verfahren und somit für faire und erneuerbare Wärme." Dies sei ein "Meilenstein für den Klimaschutz".
Der neue Gesetzentwurf, der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, berücksichtigt die angestrebte Kopplung der Neuregelungen mit der Aufstellung kommunaler Wärmeplanungen. So soll die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen zunächst in vollem Umfang nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten.
Für Bestandsbauten soll diese Pflicht in Großstädten ab 100.000 Einwohnern erst ab Juli 2026 gelten, in kleineren Orten ab Juli 2028. Dies orientiert sich an vorgesehenen Fristen für die Wärmeplanungen. Entsprechendes soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten, mit denen ein Lückenschluss hergestellt wird. Liegen allerdings zuvor schon Entscheidungen über den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes für ein Gebiet vor, gelten die neuen Vorschriften entsprechend früher.
Mieterhöhungen wegen des Einbaus einer neuen Heizungsanlage gemäß den neuen Vorschriften werden auf höchstens 50 Cent pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren begrenzt. Bisher geplante Ausnahmeklauseln für über 80-Jährige gibt es nicht mehr, dafür aber generelle Härtefallklauseln bei der Anwendung der neuen Vorschriften.
Bekräftigt wurde auch, dass der Umstieg auf klimafreundliches Heizen "sozial ausgestaltet", werden soll. "Wir halten unser Versprechen ein und erhöhen die Förderung für klimaneutrale Wärme auf bis zu 70 Prozent", erklärten Audretsch und Verlinden.
Lob für den neuen Gesetzestext kam von FDP-Fraktionschef Christian Dürr. "Wichtig war der FDP, dass wir ein praktikables Gesetz auf den Weg bringen, das niemanden überfordert. Das ist uns gelungen", sagte er der "Rheinischen Post". Es werde "keine Eingriffe ins Eigentum" geben, "aber dafür viele Technologien". Die FDP habe die neue, sogenannte Formulierungshilfe des Wirtschaftsministeriums "heute geprüft und als Beratungsgrundlage für die Expertenanhörung am Montag freigegeben".
FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer sagte allerdings der "Bild"-Zeitung, eine Entscheidung über die endgültige Zustimmung zu dem Gesetzentwurf sei damit noch nicht gefallen. Auch FDP-Vize Wolfgang Kubicki und der FDP-Finanzpolitiker Frank Schäffler ließen eine Zustimmung zu dem neuen Gesetz in der Schlussabstimmung im Bundestag laut "Bild" zunächst offen.
Von einem "guten Gesetzestext" sprach SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch. Er wies darauf hin, dass der "Mix an Technologien, der für klimafreundliche Wärme verwendet werden kann", nun erheblich breiter sei und beispielsweise auch Holz- und Pelletheizungen sowie Geothermie umfasse. Zudem verwiesen auch Miersch und SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz auf die weitere Aufstockung der Förderung.
Für Montag ist eine zweite öffentliche Anhörung zum GEG im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie geplant. Voraussichtlich am Mittwoch stimmt der Klimaschutz-Ausschuss über die nun verabredeten Änderungen am Gesetzentwurf ab. Noch in der gleichen Woche soll der Bundestag über das GEG endgültig entscheiden, möglicherweise auch der Bundesrat.
Grundsätzliche Kritik kam erneut aus der Union. CDU-Chef Friedrich Merz sagte nach einer gemeinsamen Präsidiumssitzung der Unionsparteien in München, dass sich Klimaschutz statt mit "Bevormundung und Verboten" besser über eine CO2-Bepreisung erreichen ließe, verbunden mit einem Sozialausgleich. Die späte Vorlage des neuen Gesetzentwurfs sei ein "völlig inakzeptabler, respektloser Umgang mit dem Bundestag", kritisierte Merz weiter.
F.Wilson--AT