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Bundessozialgericht prüft Arzneimittelsicherheit bei tödlich kranken Patienten
Bundessozialgericht prüft Arzneimittelsicherheit bei tödlich kranken Patienten / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Bundessozialgericht prüft Arzneimittelsicherheit bei tödlich kranken Patienten

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verhandelt am Donnerstag (15.00 Uhr) über die Arzneimittelversorgung von Patienten mit einer tödlich verlaufenden Erkrankung. Umstritten ist, welchen Stellenwert hier die Arzneimittelsicherheit hat. Der heute 19-jährige Kläger leidet an einer Duchenne-Muskeldystrophie. Seit 2015 kann er nicht mehr gehen. Seine genetisch bedingte Erkrankung endet meist im frühen Erwachsenenalter tödlich. (Az: B 1 KR 35/21 R)

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Im Jahr 2019 beantragte er die Kostenübernahme für das Arzneimittel Translarna. Dieses ist für die Behandlung der Duchenne-Muskeldystrophie zugelassen, aber nur für noch gehfähige Patienten. Die Krankenkasse lehnte die Versorgung ab. Das BSG prüft nun, inwieweit bei tödlichen Krankheiten ein großzügigerer Maßstab gilt und ob Gerichte dabei auch neue Erkenntnisse berücksichtigen können.

O.Ortiz--AT