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Verfassungsgericht: Rechter Anwalt in Sachsen darf keinen Referendar ausbilden
Ein rechter Anwalt in Sachsen darf keinen Rechtsreferendar ausbilden. Das entschied das Verfassungsgerichtshof in Leipzig in einem am Dienstag verkündeten Beschluss. Er wies damit die Verfassungsbeschwerden des Juristen und des Referendars gegen eine entsprechende Entscheidung der Ausbildungsbehörde zurück. (Vf. 67-IV-22)
Das Oberlandesgericht Dresden hatte es abgelehnt, den Referendar dem von ihm als Ausbilder ausgewählten Chemnitzer Rechtsanwalt zuzuweisen und die Ausbildung stattdessen einem anderen Anwalt übertragen. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Chemnitzer Rechtsanwalt aufgrund seiner Aktivitäten in der rechtsextremen Szene als Ausbilder "insgesamt deutlich weniger geeignet" sei als andere.
Beide scheiterten mit Anträgen dagegen sowohl vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz als auch vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht. Der Verfassungsgerichtshof sah nun die gesetzlich vorgeschriebenen Begründungsanforderungen nicht erfüllt. Anwalt und Referendar hätten sich nicht genügend mit den Entscheidungsgründen im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts auseinandergesetzt beziehungsweise die Möglichkeit einer eigenen Grundrechtsverletzung nicht substantiiert vorgetragen.
Bei dem Chemnitzer Rechtsanwalt handelt es sich um den Vorsitzenden der rechtsextremen Splitterpartei Freie Sachsen. Die Partei wurde 2021 vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und wird als Verdachtsfall beobachtet. Der Referendar kommt demnach ebenfalls aus der rechtsextremen Szene. Seiner Zulassung zum Rechtsreferendar ging ebenfalls ein juristisches Verfahren voraus, an dessen Ende der Verfassungsgerichtshof ihn im November 2021 vorläufig zum juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaats Sachsen zuließ.
F.Ramirez--AT