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Karlsruhe soll sich mit Besoldung von Professoren in Bremen befassen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll erneut über die Besoldung von Professoren in Bremen entscheiden. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstagabend mitteilte, hält es die 2013 eingeführte Bremer Regelung für verfassungswidrig. Es legte sie den Karlsruher Richterinnen und Richtern zur Entscheidung vor. (Az. 2 C 4.22)
Diese hatten 2012 entschieden, dass die Professorenbesoldung in Deutschland in Teilen verfassungswidrig war. Die Bundesländer behoben dieses Problem auf unterschiedliche Weise. Professoren beziehen Grundgehälter und Zulagen, sogenannte Leistungsbezüge. In Bremen bekamen alle Professoren der betroffenen Besoldungsgruppe ab 2013 pro Monat 600 Euro Mindestbezüge. Wenn sie aber vorher schon individuelle Zulagen in dieser Höhe ausgehandelt hatten, stiegen diese nicht.
Dagegen zog ein Professor der Hochschule Bremen vor Gericht. Er hatte zuvor bereits 870 Euro an Leistungsbezügen bekommen und profitierte darum nicht von der Neuregelung. Unter anderem argumentiert er, dass diese gegen das Prinzip der leistungsgerechten Besoldung verstoße.
Das Bundesverwaltungsgericht sah einen Verstoß gegen das Grundgesetz, wonach der Gesetzgeber eine Entscheidung folgerichtig und widerspruchsfrei umsetzen muss. Es entschied am Donnerstag auch über die Neuregelung der Besoldung in Schleswig-Holstein. Diese sei aber verfassungsgemäß.
A.Clark--AT