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Urteil: Teilnahme an schwarzem Block führt zu Verlust von Waffenschein
Teilnehmern eines bei linksextremistischen Demonstrationen auftretenden gewaltbereiten schwarzen Blocks darf wegen Unzuverlässigkeit ihr sogenannter kleiner Waffenschein entzogen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht im schleswig-holsteinischen Schleswig nach Angaben vom Mittwoch. Es wies die Klage eines Betroffenen gegen die für ihn zuständige Waffenbehörde ab. (Az. 7 A 111/22)
Nach Gerichtsangaben war die Behörde auf Mitteilungen des Verfassungsschutzes hin aktiv geworden. Nach dessen Erkenntnissen war der Waffenscheinbesitzer, der laut Verfassungsschutz der gewaltorientierten linksextremistischen Szene zuzurechnen ist, im Juli 2017 während der gewaltsam verlaufenen "Welcome to hell"-Demonstration beim G20-Gipfel in Hamburg im schwarzen Block mitgelaufen.
Angaben des Klägers, er sei lediglich Zuschauer gewesen, wies das Gericht als nicht glaubwürdig zurück. Zugleich stuften die Richterinnen und Richter den Mann als waffenrechtlich "absolut unzuverlässig" ein, weil er durch Zugehörigkeit zum schwarzen Block seine Gewaltakzeptanz und seine Ablehnung des Rechtssystems ausdrücke. Die Dynamik einer Demonstration könne die Gefahr noch verstärken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein kleiner Waffenschein berechtigt zum Führen einer Schreckschuss- oder Reizgaspistole in der Öffentlichkeit. Er muss bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde beantragt werden und wird nur ausgestellt, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung bestehen. Anders als bei einem Waffenschein für scharfe Schusswaffen muss aber kein Grund vorliegen.
Ch.Campbell--AT