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Polizisten aus Sachsen-Anhalt bleiben nach Rassismusvorwürfen vorerst im Dienst
Acht Polizeibeamte auf Probe in Sachsen-Anhalt, die Mitglieder einer rassistischen Chatgruppe gewesen sein sollen, dürfen ihren Dienstgeschäften vorerst weiter nachgehen. Die vorläufigen Dienstenthebungen seien formell rechtswidrig, teilte das Oberverwaltungsgericht des Landes in Magdeburg am Donnerstag mit. Demnach wurden die Betroffenen nicht ordnungsgemäß zu den Vorwürfen angehört.
Die Polizeibeamten waren als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst an der Fachhochschule der Polizei des Landes jahrelang Teilnehmer einer Chatgruppe der Ausbildungsklasse. In der Gruppe seien Bilder und Videos mit nationalsozialistischen und rassistischen Inhalten verschickt worden. Ihnen wurde daher vorgeworfen, gegen die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten und gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen zu haben.
Sie wurden vorläufig des Diensts enthoben. In vorheriger Instanz entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg, dass die vorläufigen Dienstenthebungen rechtswidrig seien. Gegen die Entscheidung legten die Polizeiinspektionen in Magdeburg und Halle an der Saale Beschwerde ein. Damit scheiterten sie nun vor dem Oberverwaltungsgericht.
Die Entscheidung der Vorinstanz sei richtig gewesen, urteilten die Richter. Demnach ist die Behörde verpflichtet, die Betroffenen über den beabsichtigten Verwaltungsakt zu informieren, ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und die Erkenntnisse daraus ernsthaft zu berücksichtigen. Daran habe es in diesem Fall gemangelt. Ob die vorläufigen Dienstenthebungen in der Sache rechtmäßig waren, entschied das Gericht nicht.
W.Moreno--AT