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Syrischer Milizenkämpfer in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Berliner Kammergericht hat ein früheres Mitglied einer syrischen Islamistenmiliz zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach den 31-jährigen Rasoul H. Z. am Montag der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Der Syrier hatte sich demnach als 20-Jähriger im Herbst 2012 in seiner Heimat freiwillig der Miliz Ahrar al-Scham angeschlossen.
Der Angeklagte wurde 2010 in die syrische Armee einberufen. In seiner Wehrdienstzeit lernte er der Vorsitzenden Richterin Delia Neumann zufolge "die Brutalität des Assad-Regimes" kennen. 2012 desertierte er und schloss sich Ahrar al-Scham an. Laut Gericht wollte er sich dadurch vor der Verfolgung durch die Armee schützen, gleichzeitig die Regierung von Machthaber Baschar al-Assad bekämpfen.
Für die salafistische Miliz nahm er rund anderthalbe Jahre an Kämpfen teil. Ob er dabei auch Menschen verletzte oder tötete, konnte der Strafsenat nicht feststellen. Bereits im März 2014 verließ H. Z. die Ahrar al-Scham wieder, über Türkei reiste er in die Bundesrepublik ein. Bei seiner Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gab er seine ehemalige Mitgliedschaft in der Miliz an, was zu entsprechenden Ermittlungen und zum Beginn des Prozesses im April führte.
Die Vorsitzende Richterin wertete seine damalige Angabe sowie die "geständige Einlassung" im Verfahren für den Angeklagten. Zudem sei er zur Tatzeit noch sehr jung gewesen und liege der Fall schon lange zurück. "Wir halten Sie nicht für einen Islamisten oder Extremisten", sagte Neumann. Die Tat sei hingegen "Ausdruck der Bürgerkriegswirren in Syrien" gewesen, die Mitgliedschaft in der Miliz stehe allerdings hierzulande unter Strafe.
Das Gericht lag mit seinem Urteil unter dem Antrag der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, die auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten plädiert hatte. Der Verteidiger des 31-Jährigen beantragte hingegen, den Mandanten nur zu verwarnen.
P.Hernandez--AT