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Start von erstem Zivilprozess um angeblichen Corona-Impfschaden vertagt
Der Start eines ersten Zivilprozesses um einen angeblichen Impfschaden durch ein Corona-Vakzin vor dem Hamburger Landgericht ist am Montag wegen eines Befangenheitsantrags gegen den Richter abgesetzt worden. Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, zweifeln die Anwälte der Klägerin die Unvoreingenommenheit des Richters an. Hintergrund ist ein Streit darüber, ob der Fall von einem Einzelrichter oder einer mit mehreren Richterinnen und Richtern besetzten Kammer verhandelt wird.
Das von einer Klägerin aus Hamburg angestrengte Zivilverfahren richtet sich gegen den Impfstoffhersteller Biontech. Die Frau macht nach Gerichtsangaben geltend, nach einer Immunisierung unter anderem an Schmerzen, Erschöpfung und Schlafstörungen zu leiden. Ihren Rechtsanwälten zufolge ist ihr Immunsystem stark beeinträchtigt. Die Klägerin fordert neben Schadenersatz daher von dem in Mainz ansässigen Unternehmen ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro.
Nach Angaben des Gerichtssprechers liegt es zunächst im Ermessen des laut Geschäftsverteilung für die Klage zuständigen einzelnen Richters, den Fall wegen besonders hoher Komplexität oder einer grundsätzlichen juristischen Bedeutung an eine Kammer zu verweisen. Dies tat er entgegen der Forderung der Klägerinnenseite aber nicht, weshalb diese am Freitag den Befangenheitsantrag einreichte. Die mündliche Güteverhandlung am Montag musste deshalb ausfallen.
Eine Kammer aus mehreren Richterinnen und Richtern wird zunächst ohne ihren von dem Befangenheitsantrag betroffenen Kollegen über den Antrag beraten und eine Entscheidung treffen. Der Zeitplan war laut Gerichtssprecher zunächst offen. Eine Entscheidung über die Klage war am Montag ohnehin nicht geplant, in der Verhandlung hätten beide Seiten noch einmal ihre Positionen dargelegt.
Nach Angaben des Rechtsanwalts Marco Rogert, einer der Vertreter der Klägerin in den Verfahren, wollen er und seine Kollegen durch den Befangenheitsantrag "höchstmögliche Expertise" in dem weiteren Verfahren sicherstellen. Es gehe darum, den Fall von einer mit drei Berufsrichtern besetzten und außerdem auf sogenannte Heilbehandlungssachen zuständigen Kammer verhandeln zu lassen. Dies werde auch an anderen Landgerichten, wo vergleichbare Klagen anhängig seien, so gehandhabt.
Nach früheren Angaben von Rechtsanwaltskanzleien sollten bundesweit inzwischen in etwa 180 Klagen wegen mutmaßlicher gesundheitlicher Schäden nach Impfungen gegen das Coronavirus bei Gerichten eingereicht oder in Vorbereitung sein. Sie richten sich gegen verschiedene Vakzinhersteller. In Deutschland wurden laut Behörden bis April 2023 rund 64,9 Millionen Menschen gegen Corona geimpft und dabei insgesamt rund 192,2 Millionen Impfdosen verschiedenen Typs verabreicht.
N.Walker--AT