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Karlsruher Verhandlung zu NPD-Ausschluss von Staatsgeldern Anfang Juli
Das Bundesverfassungsgericht will am 4. und 5. Juli über den Ausschluss der rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung verhandeln. Dies teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Es ist das erste Verfahren dieser Art. Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden 2017 geschaffen, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD abgelehnt hatte. (Az: 2 BvB 1/19)
In seinem Urteil vom 17. Januar 2017 bescheinigte das Bundesverfassungsgericht der NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele und "eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus". Mit geringen Wahlerfolgen und nur weniger als 6000 Mitgliedern sei sie aber zu unbedeutend, um diese Ziele durchzusetzen und die Demokratie zu gefährden. Bei der Urteilsverkündung regte der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, an, der "verfassungsändernde Gesetzgeber" könne über einen Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung nachdenken.
Als Reaktion darauf fügte der Bundestag bereits im Juni 2017 die Möglichkeit hierfür in den Parteienartikel 21 des Grundgesetzes ein. Sie gilt für "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Gleichzeitig wurde mit einer Gesetzesänderung dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über einen solchen Ausschluss zugewiesen.
Ihren Antrag, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung 2019. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin erstmals über einen solchen Antrag zu entscheiden. Es will dabei auch prüfen, ob es sich bei der Neuregelung um "verfassungswidriges Verfassungsrecht" handelt. Die NPD argumentiert, dass die Ausschlussregelung gegen unabänderliche Kernelemente des Grundgesetzes verstoße, konkret das Demokratieprinzip und die Chancengleichheit.
Nach Überzeugung der Antragsteller reichen die verfassungsfeindlichen Ziele der NPD für deren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung aus. Anders als für ein Verbot sei hierfür das Potenzial, diese Ziele auch durchzusetzen, nicht erforderlich. Hierzu will das Bundesverfassungsgericht nun auch prüfen, wie sich die Ausrichtung der NPD seit 2017 entwickelte. Sollten die Karlsruher Richter den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung bestätigen, würden auch die Steuervergünstigungen für Spenden und andere Zuwendungen an die NPD entfallen.
D.Lopez--AT