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Karlsruhe verhandelt über Wiederaufnahme von Strafverfahren nach Freispruch
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über die über Wiederaufnahme von Strafverfahren nach einem Freispruch. Hintergrund ist eine Ende 2021 in Kraft getretene Gesetzesänderung, wonach bei besonders schweren Straftaten auch nach einem rechtskräftigen Freispruch die Wiederaufnahme zulässig sein kann, wenn neue Beweismittel eine Verurteilung sehr wahrscheinlich machen. (Az: 2 BvR 900/22)
Konkret geht es um den mehr als 40 Jahre alten Mordfall Frederike von Möhlmann. Der Tatverdächtige Ismet H. wurde 1983 mangels Beweisen freigesprochen. Später konnte dann eine DNA-Spur an der Kleidung der Getöteten mit hoher Wahrscheinlichkeit H. zugeordnet werden.
B.Torres--AT