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32-Jähriger in Hamburg wegen Billigung von russischem Angriffskrieg verurteilt
Das Landgericht in Hamburg hat einen 32-Jährigen wegen der Billigung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und Waffenbesitzes am Montag zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Höhe der Strafe ergab sich dabei einem Gerichtssprecher zufolge allerdings vor allem daraus, dass der Beschuldigte bereits im April von einem Berliner Amtsgericht wegen tätlichen Angriffs auf einen Journalisten nach einer Querdenker-Demonstration zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Aus juristischen Gründen musste eine sogenannten Gesamtstrafe gebildet werden.
Für den Angriff hatte das Berliner Gericht den Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. In dem Hamburger Verfahren ging es um den Vorwurf der Billigung von Straftaten in 44 Fällen. Der 32-Jährige hatte laut Anklage in sozialen Medien den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gerechtfertigt und die Ukraine unter anderem auch als "Terrorstaat" bezeichnet.
Darüber hinaus verwendete er demnach das russische Kriegspropagandasymbol "Z", dessen Verwendung in Deutschland in entsprechenden Kontexten ebenfalls strafbar ist. Laut Staatsanwaltschaft ist der Beschuldigte ein Anhänger "prorussischen nationalbolschewistischen Gedankenguts".
Er betrieb einen Kanal im Netzwerk Telegram, der sich in Titel und Logo an die ultranationalistische russische Partei Das andere Russland anlehnte. Zudem wurde er wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt, weil er ein verbotenes Einhandmesser besaß.
Ein weiterer 35-jähriger Angeklagter wurde in dem Verfahren wegen Beihilfe zur Billigung von Straftaten in drei Fällen sowie Waffenbesitzes zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Laut Anklageschrift hatte er im Auftrag des Hauptangeklagten unter anderem das Logo des Telegram-Kanals mit einem "Z" versehen. Außerdem war auch er im Besitz eines verbotenen Einhandmessers.
Beide Männer sind nach Gerichtsangaben mehrfach vorbestraft. Die Attacke des 32-Jährigen auf einen Journalisten nach einer Querdenker-Demonstration ereignete sich Dezember 2021. Der Mann entriss einem filmenden Reporter ein Mobiltelefon und stieß ihm vor die Brust. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn deshalb wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung.
P.A.Mendoza--AT