-
Prien: Interessen jüngerer Menschen stärker berücksichtigen
-
Medien: Erster Entwurf für Spritpreisdeckel enthält diverse Ausnahmen
-
Nadeln und Nägel in Halloween-Süßigkeiten: Bundesweit immer mehr Fälle bekannt
-
Textilarbeiter in Bangladesch protestieren - gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei
-
Sechs Monate nach tödlicher Amokfahrt: Prozess gegen Mann in Leipzig begonnen
-
12.839 Tage nach Becker: Zverev offiziell die Nummer eins
-
Vermummte Jugendliche errichten Barrikade: Zwölf Festnahmen in hessischem Viernheim
-
NFL: Mahomes und Chiefs verspielen Führung kurz vor Schluss
-
Trump zeigt sich von Sieg seiner Republikaner bei US-Kongresswahlen überzeugt
-
Messi schießt Miami zum Sieg
-
NHL: Draisaitl eilt mit den Oilers von Sieg zu Sieg
-
KI als Ratgeber: Verbraucherschützer fordern verbindliche Vorgaben
-
NBA: Erster Saisonsieg für Wagners Nets
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Mexiko
-
"Phänomenal": Verstappen und Hamilton schultern Antonelli
-
"Hochgearbeitet": Boll würdigt Zverevs "Aufopferung"
-
"Getreten und getreten": Matthäus warnt vor Simeones Atlético
-
Zwei Tage vor US-Kongresswahlen: Trump bekräftigt Drohung gegen Iran
-
Koalitiongespräche für mögliche rot-grün-rote Regierung in Berlin starten
-
Sexueller Missbrauch von über 70 Kindern: Prozess gegen Brandenburger Arzt beginnt
-
Sicherheit von KI im Mittelpunkt des diesjährigen Digitalgipfels
-
Russlandfreundliche Amtsinhaberin Jotowa klare Siegerin bei Präsidentenwahl in Bulgarien
IStGH zeigt sich nach russischem Vorgehen gegen Chefankläger unbeirrt
Auf das Auftauchen seines Chefanklägers auf einer russischen Fahndungsliste hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit scharfer Kritik reagiert. "Der IStGH hält diese Maßnahmen für inakzeptabel", erklärte der Gerichtshof mit Sitz in Den Haag. "Das Gericht wird sich bei der Ausübung seines rechtmäßigen Mandats, Rechenschaftspflicht für die schwersten Verbrechen sicherzustellen, nicht beirren lassen."
Ein Bild des britischen IStGH-Chefanklägers Karim Khan war am Freitag in der Datenbank des russischen Innenministeriums zu sehen gewesen. In den vom Ministerium veröffentlichten Angaben wird Khan als Mann beschrieben, der am 30. März 1970 im schottischen Edinburgh geboren wurde. Angaben zur vermeintlichen Straftat, wegen der Khan in der Fahndungsliste erschien, wurden nicht gemacht. Khan hatte im März einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen.
Das Gericht sei sich der "ungerechtfertigten Zwangsmaßnahmen" durch die russischen Behörden bewusst und "zutiefst beunruhigt", erklärte der IStGH nun. Seine 123 Mitgliedstaaten forderte der IStGH auf, "ihre Bemühungen zum Schutz des Gerichts" und seines Personals zu verstärken.
Der IStGH beschuldigt Putin der Kriegsverbrechen wegen der Verschleppung tausender ukrainischer Kinder im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Moskau weist die Vorwürfe zurück. Wenige Tage nach der Ausstellung des Haftbefehls leitete Moskau seinerseits eine strafrechtliche Ermittlung gegen Khan und drei IStGH-Richter ein.
A.Williams--AT