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Beschlagnahme von rechtsextremem Szenetreff in Oberfranken rechtswidrig
Der Freistaat Bayern hat im Rechtsstreit um einen Szenetreffpunkt von Rechtsextremen eine Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwochabend, dass das Land das Haus in Oberfranken in der Nähe von Hof nicht beschlagnahmen und einziehen durfte. Es gehörte der Mutter eines führenden Neonazis beim "Freien Netz Süd" (FNS) und wurde 2014 eingezogen, als das Netzwerk verboten wurde. (Az. 6 C 5.21)
Eine solche Beschlagnahme im Rahmen eines Vereinsverbots sei nur rechtmäßig, wenn die Eigentümerin des Grundstücks vorsätzlich gehandelt habe, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Der Frau habe nicht nachgewiesen werden können, dass sie von der konkreten Vereinsstruktur wusste und die verfassungswidrigen Bestrebungen billigend in Kauf genommen habe.
Das FNS war eine Nachfolgeorganisation der bereits 2004 verbotenen "Fränkischen Aktionsfront". Die Frau hatte das Grundstück ihrem bei FNS aktiven Sohn zur Nutzung überlassen. Wie das bayerische Innenministerium mitteilte, erklärten die Rechtsextremen das Haus der Mutter zum "Nationalen Zentrum Hochfranken". Es sei für Veranstaltungen der Szene genutzt worden.
Schon der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Anordnungen zu Beschlagnahme und Einziehung aufgehoben. Dagegen zog der Freistaat Bayern vor das Bundesverwaltungsgericht, das seine Revision nun aber zurückwies. Es betonte, dass es an die Tatsachenfeststellung des bayerischen Gerichts gebunden sei.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) reagierte enttäuscht auf das Urteil. Es habe "leider eine Hintertür im Vereinsgesetz geöffnet, mit der Extremisten und ihre Unterstützer sich der Einziehung ihres Vermögens im Rahmen eines Vereinsverbots entziehen können", erklärte er. Herrmann forderte vom Bund, diese Lücke im Gesetz rasch zu schließen.
J.Gomez--AT