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CDU-Politiker Frei: Wahlrecht ab 16 für Bundestag würde Entwertung bedeuten
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), lehnt eine Absenkung des Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre ab. "Man kann kaum begründen, warum jemand über die Geschicke unseres Landes mitentscheiden soll, den wir in anderen Bereichen nicht für reif genug erachten, seine Angelegenheiten ohne die Zustimmung seiner Eltern zu regeln", sagte Frei der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagsausgabe). "Das Wahlrecht würde durch eine Absenkung des Wahlalters letztlich entwertet."
Den Bundestag dürfen derzeit nur Deutsche wählen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Bei der Europawahl 2024 hingegen können bereits 16-Jährige abstimmen. In manchen Bundesländern gilt für Landtags- oder Kommunalwahlen ebenfalls die Altersgrenze 16. Das passive Wahlrecht, um gewählt zu werden, liegt aber stets bei 18 Jahren.
Die Wahlrechtskommission des Bundestags empfiehlt in ihrem Abschlussbericht mehrheitlich, schon 16-Jährigen eine Teilnahme an Bundestagswahlen zu ermöglichen. Weil dafür eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig wäre, müsste dabei allerdings die Union mitziehen.
Frei sagte der "FAZ", es gebe "einen breiten gesellschaftlichen Konsens dafür, dass ein junger Mensch mit Vollendung seines 18. Lebensjahres die Volljährigkeit erlangt. Das ist dann auch der richtige Zeitpunkt, ihm das Wahlrecht zu übertragen."
Zuletzt hatte auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Sympathien für eine Herabsetzung des Wahlalters geäußert. Er sei hier lange skeptisch gewesen, sagte er der "FAZ" vom Mittwoch. Doch Deutschland stehe vor "gewaltigen demographischen Verschiebungen", bei der der Stimmenanteil der Älteren erheblich wachse. "In einer solchen Situation halte ich es nicht nur für notwendig, sondern für geboten, darüber nachzudenken, ob wir das Gewicht der Jüngeren durch eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre auch bei Bundestagswahlen ausgleichen", sagte Steinmeier.
A.Clark--AT