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Bayern zieht gegen Wahlrechtsreform vor Bundesverfassungsgericht
Bayern zieht gegen die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags vor das Bundesverfassungsgericht. Das bayerische Kabinett beschloss am Dienstag, nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Normenkontrollverfahren in Karlsruhe einzuleiten. Aus Sicht Bayerns sei die von der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform "nicht nur verfassungswidrig, sondern gefährdet erheblich den demokratischen und föderalen Zusammenhalt in Deutschland".
Der Bundestag hatte die Wahlrechtsänderung im März verabschiedet, die eine Verkleinerung des Bundestags von derzeit 736 auf 630 Abgeordnete zum Ziel hat. Am Freitag stimmte auch der Bundesrat zu. Die Reform kann dazu führen, dass nicht alle Wahlkreisgewinner ins Parlament einziehen.
Zudem wird die sogenannte Grundmandatsklausel abgeschafft. Sie lässt eine Partei bisher auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Neben der CSU kündigte auch die Linkspartei an, gegen die Änderung gerichtlich vorzugehen.
"Das neu geschaffene Wahlrecht ignoriert den Wählerwillen und nimmt in Kauf, zwei anerkannte Oppositionsparteien aus dem Parlament zu drängen", erklärte die bayerische Landesregierung. "Das ist Machtmissbrauch und Wahlrechtsmanipulation." Die neuen Regeln verstießen aus Sicht Bayerns gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundesstaatsprinzip.
H.Romero--AT