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Altkanzler Schröder kann SPD-Parteimitglied bleiben
Der wegen seiner Russland-Kontakte in der Kritik stehende frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder kann Mitglied der SPD bleiben. Die Bundesschiedskommission der Partei wies Einsprüche von zwei Ortsvereinen gegen Entscheidungen von Vorinstanzen aus formalen Gründen zurück, wie die SPD am Montag mitteilte. Damit stehe fest, dass das gegen Schröder "eingeleitete Parteiordnungsverfahren keinen Erfolg hat. Gerhard Schröder kann Mitglied der SPD bleiben."
Der 79-jährige Schröder steht wegen seiner Lobbytätigkeit für russische Energiekonzerne und seiner persönlichen Nähe zu Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Im August vergangenen Jahres war ein von zahlreichen Ortsverbänden angestrebter Parteiausschluss von der Schiedskommission des Unterbezirks Hannover abgelehnt worden. Anfang März scheiterten sieben SPD-Gliederungen, die dagegen Berufung eingelegt hatten, auch in zweiter Instanz.
Die SPD-Ortsvereine Leipzig-Ost/Nordost und Leutenbach zogen daraufhin vor die Bundesschiedskommission. Diese verwies nun darauf, dass dies im vorliegenden Fall nicht zulässig sei. Laut Schiedsordnung sei dies nur möglich, wenn in zweiter Instanz eine mildere Parteiordnungsmaßnahme verhängt worden wäre als im ersten Verfahren.
"Diese Voraussetzungen lagen in diesem Fall nicht vor", hieß es in der Erklärung des Bundesschiedsgerichts. Denn die erste Instanz habe festgestellt, "dass sich Gerhard Schröder keines Verstoßes gegen die Parteiordnung schuldig gemacht habe, und die zweitinstanzliche Bezirksschiedskommission hat dies bestätigt".
W.Morales--AT