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Urteil in Prozess um Korruption bei Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft erwartet
Rund vier Jahre nach dem Beginn der Ermittlungen wird am Freitag (12.00 Uhr) das Urteil in einem Prozess um Korruption bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erwartet. Angeklagt sind ein hessischer Oberstaatsanwalt und ein befreundeter Unternehmer. Ihnen wird unter anderem Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung vorgeworfen. Oberstaatsanwalt Alexander B. soll dem Unternehmer gegen Geld zu Aufträgen für Gutachten verholfen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Unternehmer vor, in Absprache mit B. eine Gesellschaft gegründet und geleitet zu haben, deren Geschäftszweck überwiegend in der Erstellung von Gutachten für Justizbehörden bestanden haben soll. Die Aufträge habe B. erteilt. Als Gegenleistung habe der Unternehmer einen Teil der Erlöse an den Beamten weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft forderte siebeneinhalb Jahre Haft für B. und dreieinhalb Jahre für den Unternehmer. Die Verteidigung plädierte auf maximal vier Jahre Haft für B. und maximal zwei Jahre auf Bewährung für den Mitangeklagten.
M.King--AT