-
STUTS dokumentiert seit 50 Jahren soziale Realität in Berlin
-
Technikfolgenforscher warnt vor digitaler Abhängigkeit und Konzernmacht
-
Kreatinin-basierte eGFR unterschätzt Nierenfunktionsstörungen bei Krebspatienten
-
Kreuzfahrtschiff MV Odyssey wird zum Symbol für Luxus und Ungleichheit
-
Der extreme Reichtum einer kleinen Minderheit wächst weiter
-
BGH bestätigt Rechtsweggarantie: Usmanow darf EU-Rat wegen Verleumdung verklagen
-
Deutschlands Wirtschaft verliert weiter an Gewicht und Einfluss
-
Staatsbesuch Selenskyjs in Berlin: Massive Verkehrseinschränkungen und Sperrungen
-
Sturm der Liebe-Vorschau: Larissas Plan, Massimos Vater und Abschied vom Fürstenhof
-
Kubas Westen bereitet sich auf einen herannahenden Wirbelsturm vor
-
Spülschwamm als Keimherd: Warum die Bürste hygienischer ist
-
Politik reagiert mit Repressionsforderungen auf Proteste der Generation Z
-
USA kündigen neue Ukraine-Gespräche mit Kiew und Moskau in Abu Dhabi an
-
Manipulierte Kühlanlagen treffen Supermärkte in mehreren europäischen Ländern
-
Trump rückt vor den US-Zwischenwahlen die Sanierung des Reflecting Pool in den Mittelpunkt
-
Die Apokalypse als Botschaft der Hoffnung
-
IXOPAY stellt IXO One vor: eine modulare Zahlungsplattform für das Zeitalter des dynamischen Handels
Drei Jahre und zehn Monate Jugendhaft für mutmaßlichen Bombenbauer
Im Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der rechtsextremen Gruppierung Atomwaffen Division hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das OLG sprach Marvin E. am Montag der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 21-Jährige spätestens im Jahr 2021 in Hessen einen Ableger der rechtsextremen Vereinigung hatte gründen wollen, um Gewalttaten und Anschläge zu begehen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Opfer sollten demnach Vertreter des Staats und Andersdenkende sein, darunter Politiker, Menschen jüdischen Glaubens und Migranten.
Die Gruppe sollte aus E. und einem Freund als Anführer sowie drei weiteren Mitgliedern bestehen. Um seine Anschlagspläne umzusetzen, versuchte der Angeklagte laut Urteil, sich Schusswaffen zu beschaffen. Außerdem habe er fünf unkonventionelle Sprengsätze in seinem Zimmer gelagert. Diese hätten wegen darin verbauter Stahlkugeln eine tödliche Sprengkraft gehabt.
Im Internet habe sich der Angeklagte Ausgangsstoffe zum Bau weiterer Sprengsätze besorgt. Zudem habe er bereits mögliche Anschlagsziele recherchiert. Bevor er aber versucht haben soll, seine Pläne umzusetzen und weitere Komplizen zu rekrutieren, wurde er im September 2021 festgenommen. Seitdem sitzt E. in Untersuchungshaft.
Im Prozess gestand der Angeklagte die Vorwürfe weitgehend. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt kann noch Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. Der Angeklagte und seine Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel.
Die Gruppierung Atomwaffen Division wurde ursprünglich in den USA gegründet und bildete seitdem weltweit Ableger. Ihre Anhänger vertreten eine rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Weltanschauung.
Y.Baker--AT