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Urteil: Kein Recht auf Sonderkündigung bei Fitnessstudio wegen Coronabeschränkungen
Eine Münchnerin hat einem Urteil zufolge ihren Fitnessstudiovertrag trotz Einschränkungen durch die Coronamaßnahmen nicht außerordentlich kündigen dürfen. Die Kündigung sei unwirksam, weil sie das Fitnessstudio auch ohne Impfung hätte nutzen können, teilte das Amtsgericht in der bayerischen Landeshauptstadt am Montag mit. Die Beklagte soll nun die ausstehenden Mitgliedsbeiträge in Höhe von 1184 Euro zahlen.
Die Münchnerin schloss laut Gerichtsangaben im April 2021 einen Vertrag mit einem Fitnessstudio über eine Laufzeit von 18 Monaten. Im August kündigte sie den Vertrag außerordentlich und stoppte die Zahlungen der Mitgliedsbeiträge. Dem Gericht zufolge gab sie an, es sei ihr "aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen" unmöglich gewesen, "sich gegen Corona impfen zu lassen".
Gegen die Kündigung wehrte sich das Fitnessstudio. Das Gericht gab der Klägerin in seinem Urteil Recht. Demnach hätte die Beklagte das Studio auch ohne Impfung nutzen können. Erforderlich sei dazu ein Test auf das Coronavirus gewesen. Ein solcher Test sei der Beklagten auch zumutbar gewesen. Das Urteil, das bereits im September 2022 fiel, ist rechtskräftig.
D.Johnson--AT