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Bundesgerichtshof verhandelt über Recht auf Vergessenwerden im Internet
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Dienstag (09.30 Uhr) erneut mit Suchergebnissen bei Google. Geklagt haben Beschäftigte aus der Finanzdienstleistungsbranche. Eine Website hatte kritisch über das Anlagemodell von Firmen berichtet, für die sie arbeiteten. Wird bei Google nach diesen Unternehmen oder den Namen der Kläger gesucht, erscheinen Links zu den Artikeln oder Vorschaubilder - sogenannte Thumbnails - von den Klägern. (Az. VI ZR 476/18)
Diese geben an, dass die Artikel falsch seien, und fordern, dass Google die Links löscht. Der Suchmaschinenbetreiber erklärte, dass sie den Wahrheitsgehalt nicht beurteilen könne. Der BGH hatte das Verfahren 2020 ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen vorgelegt. Dieser entschied im Dezember, dass eine Suchmaschine Links nicht anzeigen dürfe, wenn Betroffene nachwiesen, dass die verlinkten Berichte offensichtlich falsch seien. Im konkreten Fall muss nun der BGH entscheiden.
H.Gonzales--AT