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Bremer AfD klagt gegen Ausschluss von Bürgerschaftswahl
Rund einen Monat nach ihrer Nichtzulassung zur Bremer Bürgerschaftswahl will die tief zerstrittene AfD in dem Bundesland auf juristischem Weg doch noch ihre Teilnahme erzwingen. Der sogenannte Rumpfvorstand der Bremer AfD teilte am Mittwoch mit, er habe drei entsprechende Klagen am Bremer Verwaltungsgericht, beim Bremer Staatsgerichtshof sowie zum Bremer Wahlprüfungsgericht eingereicht. Die Nichtzulassung der Partei sei eine "Willkürentscheidung", kritisierte er.
Aus den Reihen der in zwei verfeindete Lager mit jeweils eigenen Vorständen zerfallenen Bremer AfD waren zwei konkurrierende Kandidatenlisten für die Bürgerschaftswahl am 14. Mai eingereicht worden, was laut Gesetz prinzipiell nicht zulässig ist. Parteien dürfen bei Wahlen nur mit einer Liste antreten.
Aufforderungen der Wahlleitung zur Mängelbehebung kam die AfD nicht nach. Vor diesem Hintergrund lehnte der Landeswahlausschuss eine Zulassung der beiden konkurrierenden Listen Ende März ab. In einem Fall sah er sich außerstande zu klären, ob diese vom rechtmäßigen Parteivorstand unterzeichnet worden war. Im anderen Fall genügte demnach schon die entsprechende Aufstellungsversammlung, auf der die Liste beschlossen worden war, demokratischen Anforderungen nicht.
Bereits unmittelbar nach dem Beschluss des Bremer Landeswahlausschusses kündigten Vertreter der beiden AfD-Lager die Prüfung rechtlicher Schritte an. Sie stellten außerdem eine Wahlprüfungsbeschwerde in Aussicht, die allerdings erst nach der Bürgerschaftswahl am 14. Mai zu einer Überprüfung der Rechtsmäßigkeit des Urnengangs durch den Staatsgerichtshof des Landes Bremen führen würde.
Genauere Angaben zur Argumentation ihrer drei parallelen Klagen machte die AfD am Mittwoch nicht. Nach früheren Angaben der Bremer Landeswahlleitung ist eine gerichtliche Überprüfung einer Entscheidung des Landeswahlausschusses vor der Wahl nicht möglich. Sie kann nur nachträglich durch eine Wahlanfechtung geschehen.
Die Bremer AfD ist seit längerem tief zerstritten, nach einem Parteitag samt einer gescheiterten Vorsitzendenwahl im vergangenen Jahr eskalierte die Situation endgültig. Es gibt seither einen sogenannten Rumpfvorstand, der mit Rückendeckung des AfD-Bundesvorstands agiert und von diesem als rechtmäßige Führung des Landesverbands betrachtet wird. Zugleich wählten Parteimitglieder einen sogenannten Notvorstand, der sich durch Urteile von AfD-Schiedsgerichten legitimiert sieht. Diese Gerichtsurteile erkennt der Bundesvorstand nicht an.
Y.Baker--AT