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Alte Wahlrechtsreform beschäftigt Bundesverfassungsgericht trotz Neuregelung
Die Wahlrechtsreform von 2020 ist schon fast Geschichte - dennoch hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag betont, wie wichtig seine Verhandlung darüber war. In Karlsruhe ging es nämlich um die Frage, wann solche Reformen die Chancengleichheit der politischen Parteien beeinträchtigen. Außerdem befasste sich das Gericht damit, wie genau und wie verständlich ein Gesetz überhaupt sein muss. (Az. 2 BvF 1/21)
Die Antragstellerinnen und Antragsteller, 216 aktuelle und ehemalige Bundestagsabgeordnete von FDP, Linkspartei und Grünen, wollten das Verfahren schon ruhen lassen. Mit der Reform vom März dieses Jahres habe sich die Sache erledigt, argumentierten sie. Das Gericht lehnte das aber ab: Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Verhandlung.
Gerichtsvizepräsidentin Doris König begründete diese Einschätzung damit, dass die aktuellen Bundestagsabgeordneten auf Grundlage des Wahlrechts von 2020 gewählt worden seien. Außerdem werde "eine mögliche Wiederholungswahl zum Bundestag in Berlin auf der Grundlage dieses Wahlrechts stattfinden müssen", sagte sie in ihrer Einführung zur Verhandlung. Das Gericht hatte einen Eilantrag der 216 Abgeordneten kurz vor der Bundestagswahl 2021 abgelehnt, so dass bei der Wahl das damals neue Recht galt.
Dieses hatte der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition aus Union und SPD im Oktober 2020 beschlossen. Es sollte den jahrelangen Streit darüber befrieden, wie das stetige Anwachsen des Parlaments zurückgedreht werden könnte. Dazu sah die Regelung unter anderem vor, dass bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Die anderen Parteien bekommen dafür Ausgleichsmandate - nach der Reform aber erst ab vier Überhangmandaten. Das kam potenziell vor allem Parteien zugute, die über die Erststimme viele Direktmandate erringen können: Meist waren das bislang CSU, CDU oder SPD. Außerdem sollten weitere Überhangmandate in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden.
Die damaligen Oppositionsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grüne hielten die Reform für verfassungswidrig. Ihre 216 Abgeordneten wandten sich an das Gericht. Unter anderem kritisierten sie, dass gegen die Chancengleichheit der Parteien und die Wahlrechtsgleichheit verstoßen werde. Von einer "Verzerrung" sprach am Dienstag die Bevollmächtigte der 216 Abgeordneten, Sophie Schönberger.
Das Gericht befasste sich am Dienstag außerdem damit, wie genau und wie verständlich ein Gesetz überhaupt sein muss. Wie Berichterstatter Peter Müller formulierte, stellt sich diese Frage insbesondere, wenn es mit der Wahl um den Vorgang geht, "der im Zentrum der Demokratie steht". Einig waren sich alle, dass Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich verstehen müssen, was sie mit ihrer Stimme bewirken.
Diskutiert wurde darüber, ob schon das Gesetz selbst die Umrechnung von Stimmen in Mandate präzise und darüber hinaus verständlich formulieren muss oder ob das zu ungewollter Vereinfachung führen würde. Das strittige Gesetz sei "sehr gehetzt" entstanden und "einfach technisch schlecht geregelt", sagte Schönberger. Selbst wer sich Mühe gebe, könne es kaum nachvollziehen.
Der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heinrich Lang, verwies dagegen auf steuerrechtliche Regelungen, die sich "an Komplexität sicher nicht verstecken" müssten hinter dem Wahlrecht. Dabei könnten sich Bürgerinnen und Bürger sogar strafbar machen, wenn sie Steuergesetze nicht befolgten.
In der Politik ist die Wahlrechtsreform von 2020 aktuell kein Thema. Gestritten wird stattdessen über die gerade mit den Stimmen der Ampelkoalition beschlossene neue Reform. Auch hier geht es um das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitstimme, die mit der Neuregelung mehr Bedeutung bekommt.
Wie der Zweite Senat am Ende urteilt, dürfte besonders CDU, CSU und Linke interessieren: Diese Parteien kündigten bereits an, auch gegen die neue Wahlrechtsreform nach Karlsruhe ziehen zu wollen. Am Dienstag urteilte das Gericht aber noch nicht. Erfahrungsgemäß liegen zwischen Verhandlung und Urteilsverkündung einige Monate.
W.Morales--AT