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Grünen-Vertreter erwägen Rückkehr zur Grundmandatsklausel im Wahlrecht
Aus den Reihen der Grünen werden Forderungen laut, die umstrittene Wahlrechtsreform in einem Punkt noch einmal zu ändern. Hessens Vizeministerpräsident Tarek Al-Wazir (Grüne) forderte am Dienstag, die geplante Streichung der so genannten Grundmandatsklausel noch einmal zu überdenken. "Leider ist durch die kurzfristige Abschaffung der Grundmandatsklausel der falsche Eindruck entstanden, dass die Ampel insbesondere CSU und Linke schwächen will", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Nach Informationen von "Zeit Online" hatten mehrere Vertreter aus Bundesländern mit Grünen-Regierungsbeteiligung in einem internen Gespräch Kritik an der Streichung der Grundmandatsklausel geäußert. Die Fraktionsführung der Grünen im Bundestag machte sich die Bedenken am Dienstag jedoch nicht zu eigen. Fraktionschefin Katharina Dröge zeigte sich allerdings offen für Gespräche mit der CDU/CSU etwa über Listenverbindungen, um Bedenken insbesondere der CSU Rechnung zu tragen.
Ähnlich äußerte sich FDP-Fraktionschef Christian Dürr. "Wir sind gesprächsbereit bei Fragen der Listenverbindungen, konkret bei der CSU", sagte er. Ein solches Instrument würde dazu führen, "dass die CSU sich keine Sorgen machen muss, sollte sie unter die Fünf-Prozent-Hürde fallen."
Bei der mit den Stimmen der Ampel-Koalition verabschiedeten Wahlrechtsreform war die Grundmandatsklausel abgeschafft worden. Sie ließ zuvor eine Partei mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewann. Davon hatte unter anderem bei der Bundestagswahl 2021 die Linke profitiert.
Das von FDP und Grünen ins Gespräch gebrachte Instrument der Listenverbindungen richtet sich vor allem an die CSU: Es würde ihr ermöglichen, gemeinsam mit der CDU anzutreten und so sicherzustellen, dass die nur in Bayern kandidierende CSU auch dann in den Bundestag kommt, wenn sie bundesweit unter der Fünf-Prozent-Hürde bleibt. Die CSU lehnt dieses Modell allerdings vehement ab.
Grünen-Politiker Al-Wazir sagte in dem RND-Interview mit Blick auf die Grundmandatsklausel, er halte es für "sinnvoll auszuloten, ob es die Möglichkeit gibt, genau in dieser Frage den Gesetzentwurf noch einmal anzupacken". Bedingung dafür müsse aber sein: "Die Reform insgesamt darf nicht ausgehebelt werden."
Bei den Grünen wird nach Informationen von "Zeit Online" diskutiert, ob das Gesetz noch über den Bundesrat vorläufig gestoppt werden könne. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, wäre dafür eine Einspruchsmehrheit notwendig. Danach könnte sich dann der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetz befassen.
Die mit den Stimmen der Ampel-Koalition verabschiedete Wahlrechtsreform schreibt die Größe des Bundestags auf 630 Abgeordnete fest. Um dies zu erreichen, erhält die Zweitstimme mehr Gewicht - das kann dazu führen, dass nicht alle Wahlkreisgewinner ins Parlament einziehen. Hinzu kam gegen Ende des Gesetzgebungsverfahren die Streichung der Grundmandatsklausel. CDU und CSU kritisieren die Reform ebenso wie die Linke.
SPD-Chefin Saskia Esken schloss Nachbesserungen vorerst aus. Angesichts der angekündigten Klagen gegen die Gesetzesnovelle müsse erst die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht abgewartet werden, bevor über mögliche Kompromisslösungen gesprochen werden könne, sagte Esken der "Augsburger Allgemeinen" vom Dienstag.
Die Linke forderte die Koalition auf, umgehend in ernsthafte Verhandlungen einzutreten. Linken-Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte begrüßte, "dass bei den Grünen nun Überlegungen über eine Rückkehr zur Grundmandatsklausel im Wahlrecht stattfinden". Korte fügte hinzu: "Solange SPD und FDP aber nicht ebenfalls eine Kehrtwende hinlegen, bleiben die Gedankenspiele der Grünen nicht viel mehr als heiße Luft im Rahmen des Versuchs, den eigenen Imageschaden zu begrenzen."
W.Stewart--AT