-
CDU-Kreise: Berlins Finanz- und Kultursenator Evers als Spitzenkandidat nominiert
-
Wimbledon: Zverev trifft im Finale auf Sinner
-
China erteilt Online-Gigant Shein Genehmigung für Börsengang in Hongkong
-
Medien: Dortmund einigt sich mit Barcelona über Adeyemi-Wechsel
-
Belgien will Straßenmaut für alle Autofahrer einführen
-
Gedenken in Polen an Massaker von Jedwabne von rechtsextremen Protesten überschattet
-
Südkoreas Halbleiterkonzern SK Hynix erfolgreich an der Wall Street gestartet
-
Scharfe Kritik im Bundestag an Plänen für Attestpflicht ab erstem Krankheitstag
-
Brasilien: Abholzung von Amazonas-Regenwald auf neuem Tiefstand
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl - Evers soll folgen
-
Britische Justiz entscheidet in Dieselgate-Klage größtenteils zugunsten der Hersteller
-
Nordrhein-westfälischer AfD-Landeschef Vincentz ist Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bundeswehr will deutsches Feldlager in Erbil offenbar im September schließen
-
Merlier sprintet zum Sieg - Kanter Vierter
-
45-Jähriger in Hessen soll Mutter angezündet und getötet haben - Unterbringung
-
Berlin gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke - EU-Genehmigung steht aber noch aus
-
Trump: USA stimmen neuen Iran-Gesprächen auf Bitte Teherans zu
-
Verwirrung um mögliche Sichtung von Giftschlange in Rheinland-Pfalz
-
Trumps Käfigkampf: Acht Männer wegen mutmaßlicher Anschlagspläne angeklagt
-
Sieg gegen Fery: Zverev im Finale von Wimbledon
-
Bundestag beschließt Sportfördergesetz
-
Polizei warnt vor Giftschlange in rheinland-pfälzischem Linz
-
Fremdenfeindliche Gewalt: 38.000 Malawier haben Südafrika verlassen
-
Nach Commerzbank-Strafanzeige: Justiz lehnt Ermittlungsverfahren gegen Unicredit ab
-
Mindestens zwölf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Opfer wohl Ausländer
-
Wahlfreiheit für den Heizungskeller: Neues Heizungsgesetz beschlossen
-
Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen
-
Gedenken und Proteste in Polen am Jahrestag von Massaker an Juden in Jedwabne
-
China, BYD und Fragen nach der Zukunft
-
Länder fordern Bewahrung der Schulpflicht
-
Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur bei Berlin-Wahl
-
Milliarden-Sparpläne der Koalition für Krankenkassen verabschiedet
-
"No-Go": Zwanziger warnt vor Red Bull-Bundestrainer Klopp
-
Toter auf Recyclinghof in Schleswig-Holstein wohl in Container auf Gelände gelangt
-
Bahnstrecke Hagen-Wuppertal-Köln wieder freigegeben
-
Albanische Regierung verteidigt Millionenausgaben im Zusammenhang mit Kanye-West-Konzert
-
Mindestens elf Tote bei verheerendem Waldbrand in Spanien - Ausländer unter Opfern
-
Sorbisches und wendisches Siedlungsgebiet: Streit über Zuordnung beendet
-
Bundestag beschließt einstimmig Aussetzung von Diätenerhöhung für Abgeordnete
-
Koalition bringt Sparpläne für Krankenkassen durch den Bundestag
-
Zehnjährige und Schulbegleiter totgefahren: Viereinhalb Jahre Haft in Köln
-
Länder fordern "Nur Ja heißt Ja"-Regelung im Sexualstrafrecht
-
Säuglingsleiche aus Klinik in Böblingen verschwunden - Fund in Wäscherei
-
Moskau will Ankara womöglich Verkauf von russischem Luftabwehrsystem erlauben
-
Nordirland: Islamfeindliche Holzkonstruktion während Entfernung angezündet
-
Bundestag beschließt neues Heizungsgesetz
-
Merz reist zu Treffen der Ukraine-Koalition und Militärparade nach Paris
-
"Spiegel": Bundeswehr schließt deutsches Feldlager in Erbil
-
Mission Klopp: DFB-Spitze unterwegs zum Wunsch-Bundestrainer
-
Passagier während Ryanair-Flugs nach Memmingen fast durch kaputtes Fenster hinausgezogen
Verständlichkeit und Präzision bei Wahlrecht im Zentrum von Karlsruher Verhandlung
Vordergründig betrachtet hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag damit begonnen, über eine kleine Wahlrechtsreform von 2020 zu verhandeln, die inzwischen weitgehend überholt ist. Dabei befassten sich die Karlsruher Richterinnen und Richter aber mit größeren Fragen - zunächst damit, wie genau und wie verständlich ein Gesetz überhaupt sein muss. Wie Berichterstatter Peter Müller formulierte, stellt sich diese Frage insbesondere, wenn es mit der Wahl um den Vorgang geht, "der im Zentrum der Demokratie steht". (Az. 2 BvF 1/21)
Im Zentrum der Verhandlung am Dienstagvormittag standen diejenigen, an die sich Gesetze richten - hier die Wahlberechtigten und die Verwaltung, welche die Regelungen umsetzt. Einig waren sich alle, dass Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich verstehen müssen, was sie mit ihrer Stimme bewirken. Doch gestritten wurde darüber, ob schon das Gesetz selbst die Umrechnung von Stimmen in Mandate präzise und darüber hinaus verständlich formulieren muss oder ob das zu ungewollter Vereinfachung führen würde.
Die Neuregelung hatte der Bundestag mit den Stimmen der damals regierenden großen Koalition aus Union und SPD im Jahr 2020 beschlossen. Sie sollte den jahrelangen Streit darüber befrieden, wie das stetige Anwachsen des Parlaments zurückgedreht werden könnte. Dazu sahen Union und SPD unter anderem vor, dass bis zu drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden. Die anderen Parteien bekommen dafür Ausgleichsmandate. Außerdem sollten weitere Überhangmandate in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden.
Die damaligen Oppositionsfraktionen von FDP, Linkspartei und Grüne hielten die Reform für verfassungswidrig. Ihre 216 Abgeordneten wandten sich an das Gericht. Unter anderem kritisierten sie, dass gegen die Chancengleichheit der Parteien und die Wahlrechtsgleichheit verstoßen werde. Darüber wollten die Richterinnen und Richter am Dienstagnachmittag verhandeln.
Zunächst ging es um einen weiteren Kritikpunkt - nämlich dass das Gesetz nicht genau und nicht klar genug sei. Es sei "sehr gehetzt" entstanden und "einfach technisch schlecht geregelt", sagte die Bevollmächtigte der 216 Abgeordneten, Sophie Schönberger. Selbst wer sich Mühe gebe, könne die Regelungen und Berechnungen kaum nachvollziehen.
Der Bevollmächtigte der Bundesregierung, Heinrich Lang, verwies dagegen auf steuerrechtliche Regelungen, die sich "an Komplexität sicher nicht verstecken" müssten hinter dem Wahlrecht. Dabei könnten sich Bürgerinnen und Bürger sogar strafbar machen, wenn sie Steuergesetze nicht befolgten.
Im vergangenen Monat hatte der Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition bereits ein neues Wahlrecht beschlossen. Die 216 Abgeordneten, die sich an das Gericht gewandt hatten, wollten das Verfahren in Karlsruhe darum ruhen lassen. Das lehnte das Gericht aber ab. Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Verhandlung, erklärte es.
Gerichtsvizepräsidentin Doris König begründete diese Einschätzung damit, dass die aktuellen Bundestagsabgeordneten auf Grundlage des Wahlrechts von 2020 gewählt worden seien. Außerdem werde "eine mögliche Wiederholungswahl zum Bundestag in Berlin auf der Grundlage dieses Wahlrechts stattfinden müssen", sagte sie in ihrer Einführung zur Verhandlung. Entscheiden will das Gericht am Dienstag noch nicht. Erfahrungsgemäß liegen zwischen Verhandlung und Urteilsverkündung in Karlsruhe einige Monate.
T.Sanchez--AT